Gleisabbau zwischen Murnau und Mittenwald

Untersagungsverfügung

Der Abbau der Kreuzungsstationen in Ohlstadt, Farchant und Klais durch die Deutsche Bahn wurde im Dezember 2001 untersagt. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, das diese Untersagung gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt ausgesprochen hat, stützt sich dabei auf den gültigen Regionalplan und auf das Raumordnungsgesetz.

Möglich war diese Entscheidung nur, weil von mehreren Seiten Kritik an den Plänen der Deutschen Bahn geäußert wurde. Wichtig war aber auch, daß durch einen Gutachter die Folgen eines Abbaus untersucht und wesentliche Verschlechterungen für die Pünktlichkeit nachgewiesen wurden. Ohne die Kommunalpolitiker, die wesentliche Probleme für ihre Bürger auf der eh' schon überlasteten Strecke auf sich zukommen gesehen haben, wäre keine Untersagung erfolgt. Denn beantragt wurde dieses Untersagungsverfahren durch den regionalen Planungsverband Oberland.

Politisches Neuland ist, daß damit Kommunalpolitiker ein Werkzeug in der Hand haben, um der sonst scheinbar unaufhaltsamen Infrastrukturvernichtung erfolgreich Einhalt zu gebieten und letztlich von der kommunalen Ebene aus eine Bundesbehörde "einzubremsen". Dieses Werkzeug müssen wir uns sicher noch genauer anschauen, und möglichst auch an anderen Stellen gemeinsam mit den Politikern vor Ort anwenden.

Juristisch wurde auch Neuland betreten. Diese Bestimmungen wurden erstmals angewendet, und auch erstmals wurde ein Konflikt zwischen dem Eisenbahn- und dem Planungsrecht ausgetragen. Neu ist auch, daß aufgrund von Landesvorschriften (aus Sicht des Bundes) einer Bundesbehörde per Verwaltungsakt ein bestimmtes Handeln untersagt wurde.

Als großer Erfolg bleibt festzuhalten, daß es PRO BAHN gemeinsam mit Politikern und Behörden gelungen ist, den Abbau der Kreuzungsbahnhöfe bis auf weiteres zu verhindern. Damit wird die weitere Zunahme von Verspätungen auf dieser Strecke zumindest etwas reduziert. Mal schau'n, wie's jetzt weitergeht.

Ob die Deutsche Bahn nun juristische Schritte gegen die Unterlassungsverfügung einleitet oder - was besser wäre - dem Eisenbahnbundesamt eine neue Planung vorlegt, die die Kreuzungsbahnhöfe enthält, ist bis dato nicht bekannt.