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21-Feb-08 Warnstreiks rechtswidrig – Schadensersatzansprüche möglich
PRO BAHN hält die für Freitag, 22. Februar angekündigten Warnstreiks bei städtischen Verkehrsbetrieben für rechtswidrig, weil Unternehmen und Gewerkschaft Verdi keinerlei Notdienst organisieren. Die Verbandszeitschrift derFahrgast hatte bereits in der Februar-Ausgabe darauf hingewiesen, dass Gewerkschaften bei einem Streik im öffentlichen Verkehr einen Notdienst organisieren müssen und auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2007 hingewiesen. Seinerzeit hatte die DB AG von den Lokführern Notdienste verlangt und war nur deswegen unterlegen, weil die GDL diese nach Auffassung des Gerichts in ausreichendem Umfang angeboten hatte.
Eine Analyse der Urteile ergibt, dass die Verkehrsunternehmen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, einen Notdienst im öffentlichen Verkehr aufrecht zu erhalten. Sowohl Verkehrsunternehmen wie Gewerkschaften können von Fahrgästen grundsätzlich mit Schadensersatzansprüchen überzogen werden, wenn sie sich nicht an diese Grundregeln des Verfassungsrechts halten.  [stb]

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