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19-Dez-08 VRR verliert gegen DB
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nicht berechtigt ist, einen Teil der vereinbarten Bestellentgelder der DB AG zurückzuhalten, und den Gesamtvertrag mit der DB Regio NRW wegen Qualitätsmängel fristlos zu kündigen. Der VRR muß nun 112 Mio. Euro an die DB nachzahlen, überlegt aber, in die Berufung zu gehen.  [el]

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