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01-Aug-08 RMV: Pünktlichkeitsgarantie
Ab heute gibt es beim Rhein-Main-Verkehrsverbund eine "10-Minuten-Garantie". Ab 10 Minuten Verspätung am Fahrtziel werden die Fahrtkosten erstattet. Die Garantie gilt allerdings nur in bestimmten Tarifzonen, nicht in S-Bahnen und Regionalzügen, sowie nicht für alle Fahrscheinarten. Informationen findet man im Internet sowie in einem Faltblatt. Der RMV, der eine solche Stärkung der Fahrgastrechte letztes Jahr noch ablehnte, folgt damit dem Beispiel des Nordhessischen Verkehrsverbundes, dessen Garantie allerdings deutlich umfassender ist. Vergleichbares gibt es u.a. in München ab 20 Minuten Verspätung bei der städtischen MVG.  [el]

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