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20-Jun-08 | Entschädigung bei Zugverspätung | |
Ab 2009 sollen Fahrgäste bei einer Zugverspätung von einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises erstattet bekommen (siehe Reuters, Stern). Damit würde ein von der EU vorgegebener Mindeststandard umgesetzt. Weitergehende Regelungen, wie sie PRO BAHN und Verbraucherpolitiker seit Jahren fordern, werden vom Bundesjustizministerium blockiert. Es ist sicher nicht ganz falsch, hier den Einfluß der Lobbyarbeit eines großen Bahnunternehmens zu vermuten. [el] |
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