Der Filzenexpress

Wasserburger Altstadtbahn: erste Runde vor Gericht

Bericht in der PRO BAHN Post vom Januar 2017

Wasserburger Altstadtbahn - erste Runde vor Gericht

Am 1. Dezember fand vor dem Verwaltungsgericht München die erste Verhandlung zur Wasserburger Stadtbahn statt. Angekündigt war im Vorfeld, dass das Gericht nicht zur Sache selbst sprechen wollte, sondern nur die Zulässigkeit der Klage unseres Bieterkonsortiums "`Wasserburger Altstadtbahn GbR"' gegen den Stilllegungsbescheid des Freistaats Bayern klären wollte. Der Freistaat war als beklagte Partei durch zwei Juristinnen der Regierung von Oberbayern und des Innenministeriums vertreten, zusätzlich war die Stadt Wasserburg beigeladen, die ebenfalls zwei Anwälte mitgebracht hat. Die Klägerin Wasserburger Altstadtbahn GbR war mit Professor Urs Kramer zahlenmäßig in der Minderheit, dafür qualitativ weit kompetenter aufgestellt. Das veranlasste die Richterin zur Nebenbemerkung, dass zum Themenkomplex AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) kaum ein Kommentar zu finden sei, der nicht von Professor Kramer stamme.

Die formalen Fragen zur Zusammensetzung und dem Gesellschaftervertrag der GbR, mit denen die Beklagtenseite unsere Klagebefugnis anzweifelte, erwiesen sich letztlich als irrelevant und wurden geklärt. Letztlich kaprizierten sich die Anwälte des Freistaats auf eine ganz andere Argumentation, welche letztendlich doch inhaltliche Themen betraf. Anhand eines Urteils des VGH Hessen aus dem Jahr 2000 will man feststellen, dass für die Wasserburger Altstadtbahn GbR kein Rechtsschutz und somit keine Klagebefugnis bestehe. Dabei wird vorausgesetzt, dass das Konsortium nie ein ernsthaftes Interesse an der Übernahme der Strecke hatte und auch kein tragfähiges Finanzierungskonzept vorgelegt hat. Diese Behauptung kann natürlich erst im Rahmen einer inhaltlichen Aufarbeitung des Rechtstreits widerlegt werden.

Auch wenn die Argumente der Beklagten auf den Prozessbeobachter eher schwach wirkten und bei Redaktionsschluss noch kein schriftliches Urteil vorlag, ergab eine telefonische Nachfrage, dass unsere Klage abgewiesen wird. Wir werden also die nächste Instanz bemühen müssen.

Norbert Moy

zurück zu: Aktuelles