Ilztalbahn

Ein Hintergrundbericht von Thomas Schempf (aktualisiert: 24. Januar 2007)

Seit der Einstellung des Güterverkehrs auf der Strecke Passau - Freyung Ende 2001 und dem Hochwasser, das im Sommer 2002 an zwei Stellen die Strecke unterspült hat, waren zunächst die Passauer Eisenbahn GmbH und dann die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH an der Übernahme der Ilztalbahn interessiert. Beide sind schließlich abgesprungen, so dass am 31. März 2005 die Stilllegung der Strecke durch das Eisenbahn-Bundesamt verfügt wurde.

Im Herbst 2005 hat sich der Förderverein Ilztalbahn e.V. gegründet, der sich die Wiederbelebung der Strecke zum Ziel gesetzt hat. Das Bemühen des Vereins glich allerdings einerseits einem Kampf gegen Windmühlenflügel, da die DB die Aktivitäten des Vereins nicht Ernst genommen und auf Gesprächsangebote nicht einmal reagiert hat, andererseits war es ein Kampf gegen den zumindest vermeintlichen Willen der Region. Zu dem behaupteten oder vermeintlichen Willen der Region ist zu sagen, dass sich der aus Niederbayern stammende bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber eindeutig gegen die Ilztalbahn positioniert hat. Da die Kommunalpolitik von sehr starken CSU-Wahlergebnissen geprägt ist, tun sich alle anderen Parteien schwer, hiergegen Mehrheiten für die Bahn zu organisieren. In vielen Fällen sind die Beschlüsse pro Radweg allerdings mit eher knappen Mehrheiten gefallen, so in Freyung mit 11 : 8 oder in einem Ausschuss des Passauer Stadtrates mit 8 : 5 (hier wird allerdings im März 2007 im Plenum des Stadtrates nochmals in Sachen Ilztalbahn verhandelt). In jedem Fall wurde der gerade abstimmenden Kommune von der Radlobby suggeriert, dass sie die letzte sei, die noch zustimmen müsse - mit diesem Argument wurde beispielsweise der Freyunger Stadtrat bedrängt.

Gegen die Beschlüsse der Landkreise und Kommunen pro Radweg hat der Förderverein Bürgerbegehren in den Städten Freyung und Waldkirchen angestrengt und erfolgreich zu Bürgerentscheiden geführt, die zwar in beiden Fällen am Quorum gescheitert sind und von daher die gegenteiligen Stadtratsbeschlüsse nicht aufheben konnten. Aber auch die von den Stadträten gegen das Bürgerbegehren beschlossenen Ratsbegehren für den Radweg sind gescheitert. Entgegen der immer wiederholten Behauptung der Radlobby, die Bürgerentscheide wären für die Initiatoren verheerend ausgegangen, muss festgehalten werden, dass es durch die direkte Befragung des Volkes keine Entscheidung gegeben hat - weder für die Bahn noch gegen die Bahn. In Waldkirchen muss das Ergebnis überdies vor dem Hintergrund gewürdigt werden, dass die Stadtspitze drei Tage vor der Wahl massiv zu Gunsten des Ratsbegehrens Werbung gemacht hat.

Das Stimmungsbild in den Bürgerentscheiden vom 08.10.2006 war wie folgt (jeweils in der Stichfrage):
Freyung 16,70 % für den Erhalt der Bahn / 11,50 % für den Bau des Radwegs / 1,69 % ungültig
Waldkirchen 14,16 % für die Bahn / 14,41 % für den Radweg / 3,4 % ungültig

Als Ergebnis dieses Wählervotums wähnte sich die Radlobby am Ziel und sah die bereits mehrfach in der Presse angekündigten Bagger zum Rausreißen der Gleise anrücken. Stattdessen hat der Förderverein Ilztalbahn seine Aktivitäten zum Erhalt der Bahnlinie ausgebaut. Am 14.11.2006 wurde in Freyung der Gesellschaftsvertrag der Ilztalbahn GmbH notariell beurkundet - seit 12.12.2006 ist die Ilztalbahn GmbH im Handelsregister beim Amtsgericht Passau eingetragen.

Der aktuelle Sachstand stellt sich aus meiner Sicht wie folgt dar:

  1. Ein Antrag der Deutschen Bahn AG oder der beteiligten Kommunen auf Rückbau der Bahnanlage (gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG) oder auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken ("Entwidmung" gemäß § 23 AEG) ist beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Nürnberg bis heute nicht gestellt worden. Der bisherige Schriftverkehr der DB mit dem EBA hat lediglich den Charakter einer Voranfrage.
  2. Die Ilztalbahn GmbH hat mit dem Förderverein GmbH ein Betriebskonzept erstellt (als Anlage beigefügt), das ein langfristiges Verkehrsbedürfnis für die Bahnlinie in ihrer zweckbestimmten Verwendung dokumentiert. Damit kann ein Antrag auf Entwidmung gemäß § 23 AEG vom Eisenbahn-Bundesamt nicht positiv beschieden werden.
  3. Einziger Angriffspunkt der Bahnbefürworter ist im zu befürchtenden Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden EBA-Bescheid nach § 23 AEG die fehlende bzw. unzureichende Finanzausstattung der Bahnlobby. Dies wird von der Radlobby - voran aus dem Rathaus Passau, dem Landratsamt Passau und der Stadt Waldkirchen - gebetsmühlenartig kolportiert. Aus diesem Grund muss die Ilztalbahn GmbH in den nächsten Wochen betteln gehen, um Kommanditisten für die in Gründung befindliche Ilztalbahn GmbH & Co. KG zu finden. Angedacht ist dabei, Kommanditeinlagen im Mindestbetrag von 1.000 EUR auszugeben; für kleinere Beträge soll es in Kürze einen gemeinnützigen Förderverein geben.

Fazit: Die koordinierten Aktivitäten des Fördervereins Ilztalbahn und der Ilztalbahn GmbH in den vergangenen Wochen und Monaten haben bereits verhindert, dass die Bahnlinie ihren gewidmeten Charakter verlieren wird. Damit ist aber noch nicht erreicht, dass die Bahn wieder in Betrieb gehen kann. Dazu brauchen wir den Abschluss eines Pacht- oder Kaufvertrages mit dem jetzigen Eigentümer, der Deutschen Bahn AG. Wir werden aber alles daran setzen, einen langen Schwebezustand zwischen verhinderter Entwidmung und noch nicht gelungener Reaktivierung zu vermeiden. Es liegt aber nicht nur in unserer Hand ...

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