Fahrgastrechte in Bayern

Nachdem es im Fernverkehr der Deutschen Bahn bereits eine "Entschädigungsregelung" für große Verspätungen (über eine Stunde) gibt, zieht am 1. Mai 2007 der Nahverkehr nach. Hier die wichtigsten Fakten (ohne Gewähr).

Wieviel Erstattung gibt es?

Verspätung über 1 Stunde: 25 % des Fahrpreises (der einfachen Strecke)
Verspätung über 2 Stunden: 50 % des Fahrpreises (der einfachen Strecke)
Streckenzeitkarten- und BC100-Besitzer erhalten pauschal 2 Euro (2. Klasse) oder 3 Euro (1. Klasse).
Maßgeblich ist die Verspätung am Zielbahnhof. Es werden nur Züge des Nahverkehrs berücksichtigt, allerdings auch Züge, die nicht von der DB betrieben werden (z.B. Bayerische Oberlandbahn). Verspätungen durch Anschlußverluste werden anerkannt. Der Mindestpreis des Fahrschein ist 4 Euro (entspricht ca. 20 km Reisestrecke).

Wann gibt es zum Beispiel keine Erstattung?

Wenn eine Verspätung durch Umsteigen zwischen Fern- und Nahverkehszügen entsteht, bei reinen Verbundfahrten (z.B. MVV, VGN), bei streckenunabhängigen Angeboten wie Bayern-Ticket und Schönes-Wochenende-Ticket und bei Schülerzeitkarten.

Keine Entschädigung gibt es auch, wenn die Ursache der Verspätung nicht von der DB zu verantworten ist (z.B. Selbstmord, Streik, Unwetter).

Wie komme ich an meine Erstattung?

Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
  1. Gutscheinkarte: die bekommt man am Zielbahnhof beim Zugbegleiter (falls einer da ist), wenn die Verspätung eingetreten ist, am Service-Point/Reisezentrum (falls es so etwas gibt und es geöffnet hat, inkl. Anstehen; ) oder beim RAN-Team (01805/702170 anrufen, möglicherweise mit Warteschleife; RAN = "Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr"). Oder man kann die Gutscheinkarte downloaden (Webadresse noch nicht bekannt). Die Gutscheinkarte muß man sich innerhalb von 2 Tagen besorgen! Auf der Gutscheinkarte wird dann vermerkt, wenn die Verspätung anerkannt wird.

  2. Der Fahrgast füllt die Gutscheinkarte aus.

  3. Erhalt des Reisegutscheins: die Gutscheinkarte kann man im Reisezentrum (falls es eins gibt und es geöffnet hat, inkl. Anstehen) oder beim RAN-Team (das heißt: Fahrscheinkopie anfertigen, Gutscheinkarte beilegen; also sehr aufwändig und Zusatzkosten!) in einem Reisegutschein umtauschen (wird ggf. vom RAN-Team per Post zugeschickt).

  4. Einlösen des Reisegutscheins: beim Kauf eines Fahrscheins kann man sich in einem Reisezentrum den Reisegutschein anrechnen lassen. Beim Automaten- oder Internet-Kauf ist der Reisegutschein nicht nutzbar.

Für das Umtauschen der Gutscheinkarte in einen Reisegutschein kann man sich einen Monat Zeit lassen (wenn man z.B. selten zu einem Bahnhof kommt). Den Reisegutschein kann man bis ein Jahr nach dem Verspätungsfall einlösen. Man kann mehrere Gutschein zusammen einlösen; die Gutscheine kann man auch an Freunde oder Bekannte weitergeben.

Und sonst?

Was es an Kleingedrucktem sonst noch gibt, wird die Zukunft zeigen. Wie sich dieses doch recht umständliche Verfahren in der Praxis bewährt, wird man ebenfalls abwarten müssen. PRO BAHN hätte sich eine Überweisung des Erstattungsbetrags auf das Girokonto des Kunden gewünscht. PRO BAHN bedauert auch, dass Umsteigeverspätungen vom oder zum Fernverkehr nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Der offiziellen Link zur DB. Dort gibt es auch das Formblatt zum downloaden.

Eine Pressemitteilung hat der Landesverband Bayern am 11.4.07 herausgegeben.

PRO BAHN hat auch eine Liste von Beschwerdestellen zusammengestellt; dort finden Sie auch einen Hinweis auf die Ombudsstelle Nahverkehr.

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Weitere Informationen zu Fahrgastrechten, insbesondere auch im Fernverkehr, finden Sie auf einer PRO BAHN Spezialseite.

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