PRO BAHN informiert: Fahrgastrechte

Ombudsstelle Nahverkehr

Fahrgast-Rechte: Ombudsstelle Nahverkehr Bayern gegründet

Seit etwa fünf Jahren ist einer der Schwerpunkte der ehrenamtlichen PRO BAHN Arbeit der Einsatz für die Verbesserung der Rechte von Fahrgäste in Bahnen und Bussen. Während in fast allen Branchen die Kunden beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung einen Anspruch auf Gewährleistung haben, ist man als Fahrgast auch nach dem Erwerb einer Fahrkarte weitgehend auf die Kulanz der Verkehrsbetriebe angewiesen, falls der Transport nicht so funktioniert hat wie "gekauft". Um hier Verbesserungen im Sinne der Fahrgäste zu erreichen, hat sich PRO BAHN vielfältig engagiert. Genannt seien nur wenige Beispiele:

  • Auf dem 40. Verkehrsgerichtstag in Goslar im Jahre 2002 wurde die Thematik im Rahmen eines Grundsatzreferats von PRO BAHN Vorsitzendem Karl-Peter Naumann und einer ausführlichen Dokumentation in der PBZ einem breiten Publikum aus Politik und Wissenschaft dargestellt.
  • Im Rahmen der Bildung des Europäischen Fahrgastverbands wurde die Schaffung von Fahrgastrechten in der politischen Prioritätenliste auf einen Spitzenplatz gesetzt.
  • Durch Lobbyarbeit im deutschen Bundestag und bei der Europäische Union wurde für die rechtlichen Besserstellung der Fahrgäste geworben.
  • Um Fahrgäste über ihre Rechte zu informieren und in der Vorgehensweise zu beraten, unterhält PRO BAHN seit über einem Jahr das Internet-Portal www.fahrgast-rechte.de.

PRO BAHN hat mit seinen Aktivitäten und seiner Aufklärungsarbeit sicher einen nicht unwesentlichen Teil dazu beigetragen, dass nach Jahrzehnten des Stillstandes inzwischen verbreitet ein Bewußtsein entstanden ist, dass Fahrgastrechte ernstgenommen müssen. Entsprechend gab es in den letzten Jahren von Seiten der Verkehrsbetriebe und politischer Instanzen zahlreiche Ansätze. Im September 2001 wurde die "Schlichtungsstelle Nahverkehr" vom Land Nordrhein-Westfalen eingerichtet, an die sich Fahrgäste mit ihren Beschwerden, den Nahverkehr betreffend, wenden können. Sie ist bei der Verbraucherzentrale angesiedelt und vermittelt zwischen Fahrgast und Verkehrsbetrieben. Im Dezember 2004 wurde vom Bundesverbraucherschutzministerium (BMVEL) die "Schlichtungsstelle Mobilität" eingerichtet, die sich u.a. um Steitfälle im Eisenbahnfernverkehr kümmert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat jüngst einen Gesetzentwurf zu Fahrgastrechten in den Bundesrat eingebracht. Seit Fahrplanwechsel 2004/05 garantiert die Deutsche Bahn AG erstmals ihren Fahrgästen im Fernverkehrs die Rückerstattung eines Teils des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als einer Stunde. Wenn die Regelungen auch noch unzureichend sind, so sind sie doch eine Maßnahme, der vor Jahren noch undenkbar schien. Nicht vergessen werden dürfen schließlich zahlreiche städtische und regionale Verkehrsgesellschaften und -verbünde, die schon seit längerem Mobilitätsgarantien anbieten, d.h. im Falle einer signifikanten Verspätung dem Fahrgast eine Entschädigung oder Ersatzleistung zukommen lassen.

Die guten Erfahrungen der Münchner Verkehrsgesellschaft in diesem Bereich führten nun zu einer Ausweitung dieses Ansatzes auf ganz Bayern. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Landesgruppe Bayern, und der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) haben Ende 2004 gemeinsam eine neue Serviceeinrichtung für Fahrgäste von Bussen und Bahnen gegründet, die "Ombudsstelle Nahverkehr Bayern". Die Arbeit der Ombudsstelle bezieht sich auf den gesamten öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene in Stadt und Region innerhalb des Freistaates Bayern; auch DB Regio ist dabei. Die konkrete Idee zur Gründung einer solchen Einrichtung geht auf Herbert König zurück, den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und VDV-Vizepräsidenten.

Bei der Ombudsstelle handelt es sich weder um einen Ersatz noch um eine Kontrollinstanz für die vorhandenen Beschwerdestellen der bayerischen Verkehrsunternehmen oder Verbundgesellschaften. Sie ist quasi die "zweite Instanz" in einem Beschwerdeverfahren und soll zwischen Beschwerdeführer und -gegner vermittelnd tätig werden. "Entsprechend wird die Einrichtung auch erst dann tätig, wenn zuvor ein schriftlich dokumentierter, erfolgloser Einigungsversuch zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast stattgefunden hat.", so Gerrit Poel, Geschäftsführer der VDV-Landesgruppe Bayern, der die Federführung bei der Realisierung dieses Projekt hatte. Die Einrichtung wird sich zunächst aus dem Etat der beiden Fachverbände, d. h. ohne Zuschüsse Dritter, finanzieren.

Die Ombudsstelle ist unter folgender Postanschrift erreichbar:

Ombudsstelle Nahverkehr Bayern
c/o VDV-Landesgruppe Bayern
Postfach 202052
80020 München

Informationen findet man auch unter www.ombudsstelle-nahverkehr-bayern.de.

Um dem Vorwurf mangelnder Neutralität zu begegnen, steht den Ombudsleuten ein Beirat zur Seite, in dem unter anderen der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Bayern, und der Verkehrsclub Deutschland vertreten sind.

Für PRO BAHN nimmt der Landesvorsitzende, Matthias Wiegner, die Rolle des Beirats wahr. "Wir wollen nicht nur beurteilen, ob die Einigungsvorschläge angemessen sind, sondern wir werden auch darauf achten, dass bei sich häufenden, gleichartigen Beschwerden die Ursachen behoben werden.", so Wiegner. Durch den internetbasierten "Fahrgastkummerkasten" unter www.pro-bahn.de/meinung verfügt PRO BAHN über einen guten Überblick, wo Fahrgäste Defizite sehen, so dass auch die "Repräsentativität" der Eingaben bei der Ombudsstelle beurteilt werden kann.

Hinweis: Eine Übersicht über Beschwerdemöglichkeiten zum Nahverkehr in Bayern finden Sie hier.