Übersicht / Zusammenfassung / Umsetzung / Zeitleiste/Notwendige Maßnahmen / Methodik / Fakten und Prämissen / Wasserstoff / Strecken

Methodik

Für dieses Strategiepapier wurden die aktuellen Nahverkehrsvergaben der BEG betrachtet, unter welchen Annahmen diese auf erneuerbare Energien umgestellt werden können. Erstmalig wurden Netze ab Start im Jahr 2029 betrachtet, damit eventuell notwendige Maßnahmen noch umgesetzt werden können.

Für Netze, die noch nicht rein (batterie)elektrisch ausgeschrieben werden, sind kurze Vertragslaufzeiten mit flexiblen Kündigungsmöglichkeiten vorzusehen. Alternativ kann mit einem Fahrzeugpool ein Fahrzeugwechsel unabhängig vom Betreiber ermöglicht werden (vgl. Schleswig-Holstein), aber auch dies muss bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden.

Nicht betrachtet wurden Übergangsnetze mit sehr kurzen Laufzeiten, sondern die auf das Übergangsnetz folgende reguläre Vergabe. Eingeschränkt betrachtet werden grenzüberschreitende Verkehre, insbesondere wenn benachbarte Aufgabenträger federführend sind. Nicht Teil dieser Betrachtung sind Reaktivierungsprojekte.

Alle schon beschlossenen Elektrifizierungsmaßnahmen wurden unterstellt. Das sind insbesondere alle derzeit laufenden Projekte, alle Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans sowie die regionalen Elektrifizierungsprojekte 2018 des Freistaats Bayern. Diese Maßnahmen sind oft noch nicht mit einem Fertigstellungsdatum versehen. Die notwendigen Fertigstellungstermine für die Ausschreibungen werden daher auch hier definiert.

Bundesverkehrswegeplan:

  • ABS Hof - Marktredwitz - Regensburg - Obertraubling (Ostkorridor Süd, 2-019-V01)

  • ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing (2-008-V04) sowie die weiteren Ausbaustrecken Landshut – Mühldorf (2-039-V02), Mühldorf – Simbach – Grenze (als Teil des Deutschlandtakts) und Mühldorf – Burghausen (ebenso 2-008-V04)

  • ABS 14 Nürnberg – Marktredwitz – Hof / Grenze D/CZ (– Cheb – Praha) (Franken-Sachsen-Magistrale, 2-017-V01, über Schirnding)

  • ABS Hersbruck/Regensburg – Schwandorf – Furth im Wald – Grenze D/CZ (– Plzeň – Praha) (2-022-V02, über Amberg und Cham)

Die Regionalen Elektrifizierungsprojekte wurden am 23. Januar 2018 dem bayerischem Kabinett vorgelegt und umfassen folgende Strecken:

  • Aschaffenburg – Miltenberg inkl. Hafenbahn Aschaffenburg

  • Ebersberg – Wasserburg a. Inn

  • Oberlandnetz: Holzkirchen – Lenggries, Schaftlach – Tegernsee und Holzkirchen – Bayrischzell

  • Simmelsdorf-Hüttenbach – Neunkirchen am Sand

  • Kaufering – Landsberg a. Lech

  • Markt Erlbach – Siegelsdorf

  • Neu-Ulm – Memmingen – Kempten inklusive der Stichstrecke Senden – Weißenhorn

In der Streckenkarte werden zudem hier auch folgende Strecken dargestellt, die vom bayerischen Verkehrsministerium nach Erstellung dieses Konzept angekündigt wurden:

  • Kempten – Oberstdorf (27. September 2023)

  • Schnabelwaid – Bayreuth (1. Juli 2024)

Nicht unterstellt wurde hingegen die Elektrifizierung weiterer Strecken, die für den Güterverkehr 2019 angemeldet wurden, da Güterverkehr nicht in der Landeszuständigkeit liegt.

Dargestellt wird, welche Strecken bzw. Streckenteile darüber hinaus zwingend elektrifiziert werden müssen. Perspektivisch sind weitere Elektrifizierungen sinnvoll, auch dies wird oftmals dargestellt.

Nicht betrachtet werden Kleinstmaßnahmen wie das Überspannen weiterer Gleise in einem schon elektrifizierten Bahnhof, etwa das Gleis 1a im Bahnhof Rosenheim Richtung Mühldorf, da dies zeit- und kostenmäßig wenig bedeutsam ist.

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