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22-Apr-20 Maskenpflicht und Fahrpläne
Ab Montag, dem 27.4., gibt es im Nahverkehr aller Bundesländer die Pflicht, Mund und Nase mit einer Maske oder einem Tuch zu bedecken, um die Ausbreitung der Corona-Viren weiter zu bremsen. Für Bayern hat Verkehrsministerin Schreyer das heute präzisiert (Merkblatt). So gilt die Maskenpflicht auch auf Bahnsteigen und an Haltestellen; für Kinder jeweils ab dem siebten Lebensjahr. Von der Maßnahme sind nur die Fahrer von Bussen, Trambahnen und die Lokführer befreit, nicht jedoch anderes Personal der Verkehrsunternehmen. Die Abstandsregeln sind auch mit einer Mund-Nase-Bedeckung einzuhalten. Sind die Fahrzeuge zu voll, soll man das in Bayern melden. Rückkehr zum Normalfahrplan ist allerdings erst bis zum 18.5.2020 geplant.  [el]

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