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24-Jan-22 | Verschärfungen der 3G-Regeln im ÖPNV nur mit Vorlauf | |
Zum 15. Januar wurden die Corona-Regeln so geändert, dass bestimmte Personengruppen, bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Testergebnis benötigen, das vorher nicht nötig war. Die Änderung erfolgte ohne Vorankündigung und wurde schlecht kommuniziert. Sollte demnächst eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten erfolgen, sind noch weitere Personengruppen betroffen. PRO BAHN Bayern hat daher den bayerischen Gesundheitsminister Holetschek gebeten, dass künftig solche einschränkenden Entscheidungen mit einer angemessenen Übergangsfrist bekanntgegeben werden, damit die Betroffen reagieren können, ohne plötzlich durch hohe Bußgelder bedroht zu werden. [el] |
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