PRO BAHN Pressemeldungen aus Bayern

Herausgeber:  PRO BAHN Landesverband Bayern

Pressemeldung vom 23.01.2022

Verschärfungen der 3G-Regeln im ÖPNV nur mit Vorlauf

Ministerpräsidentenkonferenz muß Übergangsfristen schaffen

(jl) (jl) Der Fahrgastverband PRO BAHN warnt davor, die durch die Pandemie ohnehin stark belasteten Fahrgäste des ÖPNV durch «Regeländerungen über Nacht» weiter zu verunsichern. Hintergrund ist die kaum kommunizierte Änderung der sog. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung durch Bundestag und Bundesrat, die am 15. Januar in Kraft trat. Darin wurde zum einen der Genesenenstatus auch rückwirkend von sechs auf drei Monate verkürzt. Zum anderen wurde allen Bürgern, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft waren, der bislang mit einer Impfung erhaltene vollständige Impfschutz aberkannt.

Damit gelten beide Fahrgastgruppen seit Samstag als «Ungeimpft» und benötigten einen Schnelltest, um den ÖPNV überhaupt benutzen zu dürfen. «Wenn man eine solche gravierende Änderung einführt, dann muss man die Bürger mit ausreichendem Vorlauf darüber informieren. Und das sind zumindest zwei Wochen», fordert Lukas Iffländer, der Vorsitzende des Fahrgastverbandes PRO BAHN in Bayern. «Wir gehen davon aus, dass die Mehrzahl der Betroffenen das mangels entsprechender Information auch heute noch nicht einmal weiß»; ergänzt sein Stellvertreter Jörg Lange. Die Konsequenzen: Im schlimmsten Fall drohe dem Kunden ein Bußgeld bis zu 2500 Euro und der Zwangsausstieg aus dem Verkehrsmittel an der nächsten Haltestelle, egal, wo er gerade hinmüsse und sich befände.

Als Fahrgastverband habe man sich im Interesse der Sicherheit aller Bürger und Kunden bislang immer grundsätzlich hinter die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gestellt, so Lange weiter. Aber ein Vorgehen wie in diesem Fall sei nicht in Ordnung und führe auch nicht zur Akzeptanz der politischen Entscheidungen bei den Kunden des ÖPNV. Der Fahrgastverband hat daher in einem Brief den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek gebeten, sicherzustellen, dass diese und weitere Entscheidungen wie die absehbare Verkürzung der Impfzertifikatsgültigkeit an die ÖPNV-Kunden kommuniziert und ab dem Zeitpunkt der Kommunikation eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird. In dem Schreiben wird im aktuellen Fall drei Wochen zur Erlangung eines Impftermins und der Wartezeit auf vollständige Immunisierung genannt. Der Verband bittet den Minister darüber hinaus, das Vorgehen bei dieser und zukünftigen Änderungen auf der Gesundheitsminister- oder Ministerpräsidentenkonferenz abzustimmen.

Es könne nicht die Holschuld des ÖPNV-Kunden sein, täglich Verordnungsveröffentlichungen zu Pandemieschutzmaßnahmen zu lesen. Hier müsse vor Ort, in Bussen und Bahnen und an Haltestellen informiert werden. Die Verbünde und Verkehrsunternehmen nimmt der Fahrgastverband ausdrücklich in Schutz: Auch hier seien die Gesundheitsbehörden in der Pflicht, mit entsprechendem Vorlauf die Informationen bereitzustellen. Der Verband bittet aber die Verkehrsunternehmen, im Zusammenhang mit den aktuellen Änderungen auch ohne eine gesetzlichen Regelung erst nach einer Kulanzfrist von drei Wochen nach Kommunikation einen Testnachweis von den Betroffenen zwingend einzufordern.

Hintergrundinformation:

Mit Wirkung vom 15. Januar wurde die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes so geändert, dass für den vollständigen Impfschutz die vom Paul-Ehrlich-Institut unter http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 bzw. für den gleichgestellten Genesennachweis vom Robert-Koch-Institut (RKI) die unter http://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis im Internet eingestellten Kriterien gelten. In diesen Quellen wurden nun einerseits für die Impfung mit Johnson&Johnson eine weitere Impfung für einen vollständigen Impfschutz festgelegt und die Genesenenzeit auf drei Monate verkürzt.

Die aktuell geltende Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bezieht sich in der Festlegung von 3G direkt auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes. Damit sind die o.g. Verschärfungen direkt am 15.1. auch in Bayern in Kraft getreten. In den einzelnen Bundesländern sind die Auswirkungen bislang nicht (Stand 21.1. gibt es keine Pressemitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege) oder nur nachträglich kommuniziert worden. Kritik zum Vorgehen kommt auch aus den Verwaltungen der Länder wie hier in einer Pressemitteilung des niedersächsischen Landkreises Osnabrück: Neue Regeln nach Johnson & Johnson-Impfung: Landkreis Osnabrück fordert Übergangsfristen (https://www.landkreis-osnabrueck.de/presse/pressestelle/pressemeldungen/56879-neue-regeln-nach-johnson-johnson-impfung-landkreis).

Rückfragen bitte an Dr. Lukas Iffländer, Landesvorsitzender, Tel. +49 176 66822886, E-Mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de
oder Jörg Lange, Stellvertretender Landesvorsitzender, Tel.: +49 176 551-42549 E-Mail: joerg.lange@pro-bahn.de
v.i.S.d.P.: Jörg Lange