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03-Jun-21 München stark von EuGH-Urteil zur Luftreinhaltung betroffen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland rechtswidrig von 2010 bis 2016 hat Deutschland systematisch und anhaltend die Grenzwerte für die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) überschritten hat. Zudem hat Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten. Zu den 26 genannten Gebieten gehört auch der Großraum München. Dazu heißt es im Urteil u.a.: "In Bezug auf das Gebiet DEZDXX0001A (Ballungsraum München) geht aus dem Luftqualitätsplan hervor, dass die Einhaltung des Grenzwerts ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vor 2025 oder gar 2030 zu erwarten ist." Gemeint ist hier der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt München, zu dessen Fortschreibung PRO BAHN 2018 weitergehende Maßnahmen im Verkehrsbereich empfohlen hatte. In einer aktuellen Pressemitteilung fordert PRO BAHN als Reaktion auf das Urteil erneut "konkrete, schnell umsetzbare Maßnahmen" und kritisiert die großen Versäumnisse des Freistaats Bayern bei der S-Bahn, oder auch die jahrelangen Verzögerungen bei Planung und Genehmigung der Trambahn-Westtangente.  [el]

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