Heutiges EuGH-Urteil: Rote Karte für Verkehrspolitik im Großraum München / Konsequentes Handeln nötig

Medieninformation vom 3. Juni 2021

Die Maßnahmen für Saubere Luft im Ballungsraum München sind unzureichend, zu unkonkret und viel zu spät. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute der Verkehrspolitik im Großraum München die Rote Karte gezeigt. Für den Ballungsraum München wurde konkret festgestellt, dass die Maßnahmen völlig unzureichend und viel zu spät sind und damit direkt gegen europäisches Recht verstoßen.

Der bundesweite Fahrgastverband PRO BAHN fordert in einer ersten Stellungnahme von der Politik, jetzt endlich zu handeln und nicht nur Sonntagsreden zu halten. „Wir brauchen konkrete, schnell umsetzbare Maßnahmen für die Luftreinhaltung, und nicht nur unkonkrete Pläne mit angenehmen Worten, die vielleicht in vielen Jahren ein wenig Nutzen haben könnten“ schließt sich Andreas Barth, Münchner Sprecher des Fahrgastverbandes PRO BAHN der Kritik durch den EuGH an. Er verweist hierzu auf die Maßnahmen, die PRO BAHN schon 2018 zum Luftreinhalteplan (https://www.pro-bahn.de/muenchen/20180305_luftreinhaltung.pdf) gefordert hatte.

„Die Stadtpolitik muss jetzt endlich sofort die Busspuren umsetzen, die uns schon im Koalitionsvertrag versprochen wurden, und zu denen seit Beginn der aktuellen Wahlperiode noch keinerlei Vorlage im Stadtrat war“ fordert der PRO BAHN-Sprecher. Auch muss die Stadtpolitik bei den derzeit geplanten Maßnahmen im Rad- und ÖV-Bereich dafür sorgen, dass immer der gesamte Umweltverbund profitiert. Sollte der Platz auf der Straße für den Umweltverbund und die heutige Zahl an MIV-Spuren nicht reichen, dann muss konsequent der Umweltverbund priorisiert werden. Nur damit sind die Verkehrsziele erreichbar.

„Der Freistaat Bayern muss endlich die Bremse beim S-Bahn-Ausbau lösen und dafür sorgen, dass nicht nur im Münchner Stadtzentrum ein Tunnel gegraben wird, sondern dass auf allen Strecken die S-Bahn und der Regionalverkehr durchgehend je zwei eigene Gleise bekommen” fordert Andreas Barth. Als Negativbeispiel kritisiert der PRO BAHN-Sprecher, dass das Land Richtung Geltendorf und Allgäu weiterhin einen Sparausbau bevorzugt, bei dem absehbar ist, dass er nicht ausreicht. Viele der Probleme im Stadtgebiet München rühren daher, dass der S-Bahn-Ausbau über die letzten Jahrzehnte komplett vernachlässigt wurde, und die Bürger dadurch aufs Auto gezwungen werden.

Der Verband fordert den Freistaat auch auf, für ausreichend Kapazität bei der Genehmigungsbehörde für Tram- und U-Bahnen bei der Regierung von Oberbayern zu sorgen. „Dass über ein Jahr nach Auslage der Planungsunterlagen der Tram-Westtangente die Erörterung der eingegangenen Einwendungen noch nicht stattgefunden hat, ist ein Alarmsignal. Wie soll denn der nötige schnelle Ausbau von Tram- und U-Bahn funktionieren, wenn die Genehmigungsbehörde nicht hinterherkommt?“ so der PRO BAHN-Sprecher.

Der Europäische Gerichtshof hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen des anhaltenden rechtswidrigen Handelns verurteilt, da sie keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um die NO2-Grenzwerte einzuhalten. Bezüglich München hat der Gerichtshof unter anderem festgestellt: »In Bezug auf das Gebiet Ballungsraum München geht aus dem Luftqualitätsplan hervor, dass die Einhaltung des Grenzwerts ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vor 2025 oder gar 2030 zu erwarten ist.« sowie »Zudem sind zahlreiche Maßnahmen, die in den dem Gerichtshof zur Beurteilung vorgelegten Luftqualitätsplänen vorgesehen sind, nicht konkret, da sie nur auf die Förderung bestimmter Fortbewegungsmittel wie Erdgasfahrzeuge, Fahrräder oder die Mobilität zu Fuß, auf die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel, von Elektromobilität oder Car‑Sharing und auf Sensibilisierungskampagnen oder die Verkehrssicherheit im Allgemeinen abzielen (vgl. u. a. die Gebiete … Ballungsraum München).«.

Verantwortlich: Andreas Barth

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