PRO BAHN Pressemeldungen aus Bayern

Herausgeber:  PRO BAHN Regionalverband Oberbayern

Pressemeldung vom 10.03.2016

Wasserburger Altstadtbahn: Konsortium klagt gegen Stilllegungsbescheid

Kampf um vier Kilometer Eisenbahnstrecke geht in die nächste Runde

Das Konsortium Wasserburger Altstadtbahn, in dem sich die BayernBahn GmbH, die Firma Innrail, die Rhein-Sieg-Eisenbahn und der Fahrgastverband PRO BAHN zusammengeschlossen haben, geht nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen den Stilllegungsbescheid des Freistaats Bayern vor.
"Wir bedauern, dass uns der Freistaat Bayern, der sich gern als 'Bahnland Bayern' bezeichnet, hier in einen möglicherweise jahrelangen Prozess um vier Kilometer Bahngleise zwingt, aber es bleibt uns keine andere Wahl, wenn wir die wertvolle Infrastruktur retten wollen", so der Vorsitzende von PRO BAHN Oberbayern, Norbert Moy. Die Bahn-Befürworter befürchten, dass sich der Prozeß in mehreren Instanzen auf viele Jahre erstrecken und sich die Wiederherstellung der Gleisanlagen weiter verteuern könnte. Im Grunde sei es für alle Beteiligten ein sinnloses Vorgehen, die Wiederinbetriebnahme der Wasserburger Altstadtbahn weiter zu verzögern, so Andreas Braun, Geschäftsführer der BayernBahn GmbH; eine rechtliche Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken sei völlig aussichtslos, da niemand, auch nicht die Gegner der Bahn, einen Nachweis liefern könnten, dass für die Strecke auch künftig kein Verkehrsbedürfnis bestehe. Damit bleibt eine Verwertung der Grundstücke auf Dauer ausgeschlossen.
Für PRO BAHN ist die Wasserburger Altstadt mit dem neuen Busbahnhof der sinnvolle Endpunkt für den "Filzenexpress". Für die letzte oder erste Meile in den Bus umzusteigen, macht Bahnfahren sicher nicht attraktiver. Das Gutachten der Stadt Wasserburg, auf das sich der Stilllegungsbeschluss stützt, hält PRO BAHN in mehreren Punkten für fehlerhaft. Das Angebot des Konsortiums, die Strecke zu pachten und für weniger als zwei Millionen Euro - ein Bruchteil der im Gutachten veranschlagten Kosten - wiederherzustellen, hat die Stadt ausgeschlagen und die Übernahmeverhandlungen für gescheitert erklärt. Bislang hat die Stadt als Infrastrukturbetreiber ihre gesetzliche Pflicht zur betriebsfähigen Vorhaltung der Gleisanlagen nicht anerkannt.
Warum der Freistaat Bayern die Stilllegung befürwortet, bleibt im Dunkeln: Anders als üblich fehlt dem Bescheid bislang eine sachliche Begründung. Auch deshalb rechnet sich das Konsortium gute Chancen vor Gericht aus.

Rückfragen bitte an Norbert Moy, Tel.: 0172-5695975
oder Andreas Barth, 0173 - 3545069
v.i.S.d.P.: Norbert Moy