Grundsätzliche Überlegungen zur Tarifstruktur

Unsere grundsätzlichen Überlegungen sind gegliedert nach der
räumlichen Aufteilung, Fahrscheinen, Kurzstreckentarif und sonstigem.

- A - Räumliche Aufteilung

Für den MVV-Tarif bestehen folgende Möglichkeiten einer geographischen Aufteilung:

  1. Tarif mit wenigen Ringzonen und einer großen einheitlichen Innenzone (zur Zeit gültige Unterteilung).

  2. Aufspaltung des Innenraums in Kernzone und Ring (wie bis vor einigen Jahren).

  3. Zusätzlich zu - 2 - eine radiale Unterteilung für den Innenraum und die Außenraumringe. Dies führt zu einem Zonen- bzw. "Waben"-Tarif.

  4. Aufteilung des Innenraums in zwei Hälften (beispielsweise entlang der S-Bahn-Achse Pasing – Trudering). Die Innenstadt sollte zu beiden Zonen gehören.

  5. Anzahl der Außenzonen (Ringe) erhöhen, eventuell mit radialer Unterteilung (siehe 3 ).

    Grenzkorrekturen müssen auf jeden Fall durchgeführt werden. Die Grenzen der Zonen sind stärker an Gemeinde- und Kreisgrenzen zu orientieren. Der MVV-Innenraum sollte – unabhängig von einer weiteren Unterteilung – dem Gebiet der Stadt München entsprechen.

    Negativbeispiel 1: Haar - Ottendichl - Gronsdorf (Fahrweg der Buslinie 242)
    Haar liegt auf der Innenraumgrenze, Ottendichl außerhalb, Gronsdorf im Innenraum. Alle genannte Orte gehören zur Gemeinde Haar. Eine Kurzstreckenfahrt auf der Linie 242 ist also günstig. Für Fahrten nach München mit der S-Bahn wird aber bis zum Bahnhof das Auto genutzt, da ansonsten der doppelte Fahrpreis zu zahlen ist.

    Negativbeispiel 2: Eching
    Der S-Bahnhof Eching liegt auf der Grenze zwischen erster und zweiter Außenzone. Alle übrigen Echinger (Bus-) Haltestellen liegen in der zweiten Außenzone. Das macht jeden Ortsbusverkehr als Zubringer zur S Bahn sofort unsinnig und fördert das Zuparken des Bahnhofs.

    Aus dem zweiten Beispiel folgt auch, daß Haltestellen auf Tarifgrenzen nicht immer von Vorteil sind. Auf Tarifgrenzen sollten aber Haltestellen liegen, die sich unmittelbar an politischen Grenzen befinden (z. B.: Karlsfeld oder Gronsdorf) und deren fußläufiges Einzugsgebiet auf beiden Seiten der Grenze liegt.

    Nach Möglichkeit sollte keine Tarifgrenze durch geschlossen besiedelte Gebiete mit Erschließung in beiden Richtungen verlaufen. Beispielsweise sollte die Tarifgrenze nicht zwischen Eching und Neufahrn sondern in den besiedlungsarmen Gebieten nördlich oder südlich liegen. Die Zonenaufteilung muß mehr mit den geographischen Gegebenheiten übereinstimmen (negatives Beispiel: Flughafen).

    - B - Fahrscheine

    - C - Kurzstreckentarif

    Bestand:
    Vier Haltestellen, davon maximal zwei mit Schnellbahnen bilden eine Kurzstrecke. Außerhalb Münchens ist jede Fahrt innerhalb einer Gemeinde eine Kurzstrecke. An den Haltestellen sind die per Kurzstrecke erreichbaren Ziele aufgelistet, allerdings nicht im Regionalbusverkehr.
    Es gibt Verzerrungen, Ungerechtigkeiten und für den ungeübten Fahrgast einige Fallen (z. B. Buslinien mit wechselnden Fahrtstrecken). Die Gemeinderegelung führt zu sehr unterschiedlich großen Zonen. Beispielsweise ist die Stadt Freising mit 40000 Einwohnern ein einziger Kurzstreckenbereich.

    In anderen Verbünden gibt es auch für Kurzstrecken häufig eine verbundweite Einteilung in Zonen (als Teilzonen der Bartarifzonen). In diesem Fall kann man zur Fahrgastinformation an jeder Haltestelle genau den Ausschnitt des Linienplans abbilden, der mit dem Kurzstreckentarif befahren werden kann. Dies erleichtert für ortsfremde Fahrgäste das Auffinden der Zielhaltestelle, da Haltestellennamen oft nichtssagend sind.

    Ungerechtigkeiten - insbesondere an der Innenraumgrenze - müssen wegfallen. Wenn auf einer Linie zwischen A und B der Kurzstreckentarif gilt, so muß dies auch für leicht abweichende Linienführungen gelten – und zwar in beide Richtungen. Die Gemeinderegelung sollte modifiziert werden. Dies wäre im Außenraum eine Kompensation zu Einahmeminderungen durch Verbesserungen im Normaltarif. Bei der Darstellung des Kurzstreckentarifs an Haltestellen sollten grafische Mittel eingesetzt werden.

    - D - Sonstiges