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03-Mär-21 Rechtsanspruch auf Pünktlichkeit gegenüber DB Netz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass DB Netz den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) vertraglich vereinbarte Trassen nicht irgendwann, sondern pünktlich zur Verfügung stellen muss. Geschieht das nicht, liegt eine Pflichtverletzung vor (Kommentar Mofair, Kommentar Juve). In welcher Höhe die DB Netz für von ihr verursachte Verspätungen schadenersatzpflichtig ist, wurde nicht entschieden. Der Fahrgastverband PRO BAHN sieht in der nun festgestellten Verantwortung von DB Netz allerdings einen wichtigen Schritt zu einer zuverlässigen Bahn. Das Urteil ist ein guter Schritt, um unter den bestehenden Bedingungen DB Netz zu einer zuverlässigkeitsorientierten Strategie zu motivieren. Weiterhin fordert PRO BAHN als übergreifende Lösung, das Ziel aufzugeben, mit der Bahninfrastruktur Gewinne zu erzielen.  [el]

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