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14-Mai-20 PRO BAHN fordert bessere Erstattungsregeln
Der Fahrgastverband PRO BAHN kritisiert, dass die DB ihre Kulanzregeln Anfang Mai erheblich eingeschränkt hat. Für Bahnfahrten bis 4.5.2020 konnten auch Super-Sparpreis-Tickets unbürokratisch gegen einen drei Jahre gültigen Reisegutschein eingetauscht werden konnten. Für spätere Fahrten ist nur noch eine Verschiebung der Reise bis Ende Oktober möglich. Ausfallende Veranstaltungen, geschlossene Hotels, Besuchsverbote, Furcht vor Ansteckung, Maskenpflicht – der Coronavirus kennt den Termin 4. Mai nicht, und sorgt leider weiterhin dafür, dass Fahrgäste gebuchte Fahrten nicht antreten können. Beispielsweise Urlaubsreisen oder Fahrten zu nicht stattfindenden Veranstaltungen sind meist nicht einfach auf einen anderen Termin verschiebbar. Die Maskenpflicht für Fernzüge wurde extrem kurzfristig angekündigt, und führt ebenso zur Änderung von Reiseplänen. PRO BAHN sieht auch die Politik in der Pflicht, und nennt als Beispiel die Thomas-Cook-Pleite, bei der Entschädigungen für klimaschädliche Flugreisen politisch organisiert wurden.  [el]

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