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12-Mai-20 Maskenpflicht in Fernzügen
Überraschend hat die DB ab heute die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auch auf Fernzüge ausgedehnt. Dies wurde gestern leider sehr versteckt angekündigt (siehe auch bahn.de/corona). Das Abnehmen der Maske zum Verzehr von Speisen und Getränken ist erlaubt. Trotzdem handelt es sich wegen der längeren Dauer von Fernreisen natürlich um eine große Einschränkung. Auslöser war wohl eine entsprechende Verschärfung des Landes Baden-Württemberg. Ob sich aus der Maskenpflicht eine Stornierungsmöglichkeit für Fahrkarten ergibt, bleibt unklar. PRO BAHN hätte sich statt einer grundsätzlichen Maskenpflicht eher eine stärkere Kontrolle der wirklich kritischen Punkte, wie z.B. Ein- und Aussteigen gewünscht, sowie ein bessere Anpassung des Zugangebots an die Abstandsregeln.  [el]

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