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13-Mai-23 Deutschlandticket und Fahrgastrechte
Wie leider zu erwarten war, hat auch der Bundesrat einer Verschlechterung der Rechte für Fahrgäste mit Deutschlandticket zugestimmt. Durch den Lobbyeinfluss hat die Bahnbranche erreicht, dass die Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) das Deutschlandticket als "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt" definiert. Damit können im Falle eines Anschlussverlustes ersatzweise keine höherwertigen Züge benutzt werden. Die neue Regelung tritt zum 7.6.2023 in Kraft, zusammen mit der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung, die zudem die Rechte bei der schwammig definierten höheren Gewalt einschränkt. Bei Regeln zu Entschädigungen oder Ersatzleistungen von Verkehrsverbünden und Unternehmen muss beachtet werden, dass diese teilweise nur für auch dort gekaufte Fahrscheinen gewährt werden, nicht aber für Fahrgäste mit Deutschlandtickets aus anderen Regionen (Beispiele: S-Bahn München, Verkehrsverbund Stuttgart). Der Hamburger Verkehrsverbund hat seine "HVV Garantie" wegen des Deutschlandtickets komplett außer Kraft gesetzt.  [el]

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