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| 17-Jul-26 | Bundesnetzagentur zu Trassenvergabe SPFV | |
| Wie erwartet hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Markteintritt weiterer Wettbewerber im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) erleichtert. Kern der Entscheidung ist, dass DB InfraGO verpflichtet wird, auf stark ausgelasteten Abschnitten des Schienennetzes im Konfliktfall nicht mehr als 60 bis 75 Prozent der für den Fernverkehr in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehenden Kapazitäten an die DB bzw. an ein einziges Unternehmen zu vergeben. DB InfraGO will laut Medienberichten den Beschluss prüfen, wirft aber der BNetzA Fehler vor und hält ein Eingreifen der Behörde für nicht gerechtfertigt. [el] |
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