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30-Jun-26 Bundesnetzagentur plant Beschränkung der Trassenvergabe
"Die Bundesnetzagentur plant, dass die DB InfraGO AG ... auf Streckenabschnitten, für die eine maximale Kapazität u. a. für den Fernverkehr ausgewiesen ist, nicht mehr als 60–75 Prozent der Kapazitäten an ein einziges Unternehmen vergeben darf." Das ist die Kernaussage der heutigen Pressemitteilung der Bundesnetzagentur. Diese sogenannte Wettbewerbsklausel kommt bei stark ausgelasteten Korridoren und Bahnknoten zum Tragen, wenn ein Wettbewerber vertaktete Verkehre ("mindestens viermal täglich in zweistündigem Abstand zur gleichen Minute") anbietet. Hintergrund ist eine Beschwerde des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo, das angekündigt hatte, ab April 2028 eigenwirtschaftliche Fernverbindungen auf Achsen wie München–Dortmund und München–Berlin einzurichten. Zudem fehlen weiterhin Rahmenverträge von DB InfraGO für künftige Fahrplanperioden im Fernverkehr.  [el]

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