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14-Jan-25 Teilerstattung nicht genutzter Super-Sparpreis-Tickets
Eine Webseite der Firma Ersatz-Pilot weist darauf hin, dass auch bei nicht stornierbaren Leistungen die Anteile des Preises, die auf Steuern und Gebühren entfallen, erstattet werden müssen. Dazu wird die Möglichkeit angeboten, dass Ersatz-Pilot die Forderung gegenüber der Deutschen Bahn AG gegen Abzug einer Provision vom Erstattungsbeitrag durchsetzt. Das entsprechende Formular ist zurzeit nur bei Super-Sparpreis-Tickets hilfreich, die nicht genutzt wurden oder nicht genutzt werden können. In einer Besprechung des Services kann man unter anderem nachlesen, dass die Durchsetzung des Anspruchs von der DB abgelehnt wird, und nur über den Rechtsweg möglich ist.  [el]

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