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30-Jul-24 | Entwidmung von Bahnflächen erschwert | |
Das Verschwinden von Eisenbahn ist in Deutschland ein dreistufiger Prozess. Im ersten Schritt endet der Bahnverkehr, beispielsweise, weil niemand Nahverkehr auf der Schiene bezahlen will, oder weil im Güterverkehr ein Anschluss mangels Kundeninteresse nicht mehr bedient wird. Im zweiten Schritt erfolgt die Stilllegung. Der Infrastrukturbetreiber muss danach eine Strecke nicht mehr betriebsbereit halten. Der dritte Schritt ist die Freistellung von Bahnbetriebszwecken (Entwidmung), womit die Grundstücke ins normale Planungsrecht zurückfallen und verkauft werden können. Dieser dritte Schritt wurde durch eine Gesetzesänderung vom 29.12.2023 erschwert. Die Konsequenzen aus der Forderung nach "überragendem öffentlichen Interesse" werden jetzt allmählich deutlich. Beispiele sind ein Straßenprojekt in Berlin, die Bebauung des Stuttgarter Gleisvorfelds, oder auch die Wasserburger Altstadtbahn. [el] |
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