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20-Apr-24 Von SÖP zu "Schlichtung Reise & Verkehr"
Wenn man mit den Leistungen von Verkehrsunternehmen aufgrund von Fahrgastrechten oder einer Reaktion auf eine Beschwerde nicht zufrieden ist, besteht bekanntlich die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die zuständige bundesweite Schlichtungsstelle hatte bisher den Namen "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr" (SÖP), wird aber künftig unter "Schlichtungsstelle Reise & Verkehr" auftreten. Außer dem Anrufen der Schlichtungsstelle besteht häufig die Möglichkeit beim Unternehmen Widerspruch gegen eine Entscheidung einzureichen. Bei den Fahrgastrechten für Bahn, Fernbus oder Schiff kann außerdem das Eisenbahnbundesamt als nationale Durchsetzungsstelle angerufen werden (dies schließt eine Schlichtung aus). Die DB beschreibt die Möglichkeiten für ihren Bereich auf einer Webseite.  [el]

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