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12-Dez-23 Tarifliche Gleichstellung bei Kombination Fern-/Nahverkehr entfällt
Recht stillschweigend hat die DB die preislichen Vorteile der (erweiterten) tariflichen Gleichstellung einkassiert. In der Pressemeldung zur Preiserhöhung im Fernverkehr war zu lesen, dass auch bei Sparpreisen (wie zuvor schon beim Supersparpreis) das integrierte Cityticket entfällt. Nicht erwähnt wurde allerdings, dass für den Vor- und Nachlauf mit Regionalzügen und S-Bahnen jetzt pauschale Zuschläge erhoben werden. Im Bereich des (beim Flexpreis weiterhin integrierten) Citytickets bedeutet das, dass bei einer (Super-)Sparpreisbuchung von/zu einem Nahverkehrsbahnhof innerhalb dieses Bereichs automatisch ein kostenpflichtiges Cityticket hinzugebucht wird, auch wenn man gar nicht von/in Tram, Bus oder U-Bahn umsteigt, sondern beispielsweise mit der S-Bahn der DB weiterfährt (bzw. zum Fernzug anreist). Außerhalb dieses Bereichs wird der Nahverkehrsvor- und -nachlauf nicht kilometergenau hinzugerechnet, sondern wohl mit pauschalisierten Zuschlägen bepreist. Hat man ein halbwegs günstige Spar- oder Supersparpreis-Ticket, so verteuert sich in vielen Fällen die Fahrt durch Nahverkehrsvor- oder -nachlauf überproportional. Bei etwas weiteren Vor-/Nachlauf-Strecken kann es wohl auch günstiger ausgehen. (Siehe auch Bericht bei Traveldealz.)
Achtung: Das Cityticket wird bei Start/Ziel in einem Cityticket-Bereich auch kostenpflichtig hinzugebucht, wenn bereits ein Nahverkehrsfahrschein (z.B. Deutschlandticket) existiert. Bei Vor-/Nachlauf mit S-Bahn/Regionalzug kann das Cityticket Fahrgastrechte bei Verspätung und Anschlussverlust sichern; bei Vor-/Nachlauf mit Tram, Bus, U-Bahn bietet es bei vorhandenem Fahrschein keine Vorteile.  [el]

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