Aktuelle Rechtsprechung

Hohe Geldbuße für den Münchner Verkehrsverbund

Nichts bleibt dem Fahrgastverband PRO BAHN bei seinem stetigen Kampf um Fahrgastinteressen verborgen. Was Sie erst in Tagen in der Weltpresse werden lesen können, finden Sie bei uns schon heute im Internet.

65 Millionen US-Dollar (ca. 143 Mio. Mark) Schmerzensgeld muß der MVV an Edgar A. Hockwell (54; Name geändert), Rinderzüchter aus Piney Grove (Alabama, USA) wegen "Irreführung, Nötigung und schwersten Seelenschaden" zahlen. Dieses Urteil fällte nach 81 Verhandlungstagen der internationale Gerichtshof in Den Haag.

Der Fall selbst liegt bereits etwa zweieinhalb Jahre zurück. Edgar A. Hockwell wollte am 8. August 1998 während einer Geschäftsreise von München nach Stuttgart fahren. Von seinem Hotel am Isartor nahm er eine S4 Richtung Hauptbahnhof. Aufgrund der Durchsage "Nächster Halt Marienplatz, bitte rechts aussteigen, U-Bahn Anschluß" verließ er die S-Bahn und begab sich in die U-Bahn, um der Aufforderung Folge zu leisten. Am Kieferngarten wurde Mr. Hockwell schließlich von Fahrgästen darauf aufmerksam gemacht, daß das nicht der Hauptbahnhof sei. Die Folgen dieser Irreführung waren verheerend: E. A. Hockwell verpaßte seinen Zug, seinen Geschäftstermin in Stuttgart und den Rückflug nach USA. Hockwell machte zudem geltend, daß ihm in der USA Aufträge in Millionenhöhe verloren gegangen und daß 75 Rinder verendet seien.

Der Prozeßbevollmächtigte des MVV hatte darauf hingewiesen, daß die Durchsagen für die Beschleunigung des Fahrgastwechsels und als Anschlußhinweis aufzufassen seien.

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter allerdings nicht an. Nach Paragraph §4, §7 und §9 EGB verurteilten sie den MVV zu 9125 Tagessätzen zu je 7125 Dollar. Zudem muß der MVV ab dem 1. April in allen S-Bahnen zwischen Haupt- und Ostbahnhof die Durchsagen ergänzen, um Mißverständnisse in Zukunft auszuschließen. Wie ein Sprecher des MVV mitteilte, ist folgender Wortlaut vorgesehen: "Nächster Halt XY. Falls Sie aussteigen wollen, benutzen Sie bitte die Türen in Fahrrichtung rechts. Sie haben dann die Möglichkeit eine U-Bahn zu benutzen. Wir weisen allerdings in aller Deutlichkeit daraufhin, daß kein Aussteigezwang besteht, und daß Sie auch gerne in der S-Bahn bleiben können". Diese Durchsage wird in Englisch und Französisch wiederholt, dann nochmals in Bayerisch. Sollte die Fahrzeit zwischen zwei Bahnhöfen nicht ausreichen, wird ein Zwischenhalt im Tunnel eingelegt.

Nach Auffassung von PRO BAHN sind die verbesserten Durchsagen zwar durchaus fahrgastfreundlich, die Strafe selbst sei "jedoch sicher an der oberen Grenze". Die Fahrgastvertreter haben sich deshalb spontan entschlossen, 200 DM an den MVV zu überweisen, um die finanziellen Folgen "etwas abzumildern" und zu verhindern, daß das Urteil zu Fahrpreiserhöhungen führen wird.

Matthias Wiegner, 1. April 2001