Fahrgastthemen

Dokumentation

Behindertenfreifahrt

Ministerin Ulla Schmidt nimmt nach Protesten von PRO BAHN geplante Einschränkungen der Behindertenfreifahrt zurück

Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden Pläne zur Einschränkung der Behindertenfreifahrt entsprechend einem Einsparvolumen von 20 Millionen Euro zurückgenommen. Danach hätten sich Behinderte im Nahverkehr außerhalb des Heimatkreises die Fahrkarten selbst kaufen müssen. PRO BAHN hat in mehreren Stellungnahmen und einer Denkschrift des Referenten für Grundsatzfragen Rainer Engel detailliert darauf hingewiesen, daß dies einer grundgesetzwidrigen Diskriminierung gleichkäme. Im Nahverkehr sind Fahrkarten praktisch immer nur an Automaten erhältlich, die von vielen Gruppen von Behinderten nicht benutzt werden können. Die Alternative, barrierefreie Automaten zu entwickeln, entfällt, da diese eine Vielzahl von Barrieren beseitigen müßten, beispielsweise für Blinde, Sehbehinderte, Kleinwüchsige, Rollstuhlfahrer, und Lernbehinderte. Selbst bei Lösung dieser Probleme stünde der Aufwand in keinem Verhältnis zu den beabsichtigen Einsparungen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt ausdrücklich die Rücknahme der Planungen und führt dies nicht zuletzt auf seine Stellungnahmen und die Denkschrift zurück! Die Behinderten können also weiterhin ihre Freifahrtberechtigung in Anspruch nehmen, für die ja ein Pauschalbetrag von 60 Euro im Jahr entrichtet wird.

Rückfragen bitte an Dr. Hartmut Buyken und Joachim Kemnitz [28. Juli 2004]