PRO BAHN Pressemeldungen aus Bayern

Herausgeber:  PRO BAHN Landesverband Bayern

Pressemeldung vom 11.04.2007

Fahrgastrechte: PRO BAHN begrüßt Pilotversuch

Maßnahmen aber noch unzureichend

"Nachdem wir uns über Jahre hinweg dafür eingesetzt haben, dass Bahnfahrgästen ein Teil des Fahrgeldes zurückerstattet wird, wenn Züge erheblich verspätet sind, begrüßen wir die für den 1. Mai angekündigten Maßnahmen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung", kommentiert der bayerische PRO BAHN Vorsitzende Matthias Wiegner die von der Deutschen Bahn nun auf den Nahverkehr ausgeweiteten Fahrgastrechte.

Im Falle von Verspätungen über 60 Minuten sollen künftig 25% des Fahrpreises erstattet werden; Zeitkarteninhaber werden gerade mal zwei Euro gewährt. Mit diesen Ersatzleistungen fällt die Lösung deutlich hinter städtische Regelungen wie bei der Münchner Verkehrsgesellschaft oder Regelungen in anderen Ländern zurück: In den Niederlanden werden 50 Prozent des Fahrpreis schon ab 30 Minuten erstattet, bei 60 Minuten sogar der volle Fahrpreis." Nachteilig sei auch, dass der vermutlich häufigste Verspätungsfall - der Übergang von einem verspäteten ICE auf einen nicht mehr wartenden Nahverkehrszug - nicht berücksichtigt wird. Wiegner: "Wenn ein ICE 15 Minuten verspätet ist und man deshalb erst einen Anschlußzug in die Region erreicht, der eine oder gar zwei Stunden später fährt, geht man als Fahrgast leer aus. Insofern müssen die Fahrgastrechte noch dringend nachgebessert werden."

Ob und wie die Handhabung der ausgegebenen "Gutscheinkarten" und "Verspätungsgutscheine" in der Praxis funktioniert, wird sich zeigen müssen. Die Reduzierung von Zugbegleitpersonal und von Verkaufsstellen könnte sich auch hier kontraproduktiv auswirken, befürchtet der Fahrgastverband. Wenn bei den Fahrgästen Erwartungen geweckt werden, die dann nicht erfüllt werden, ist der Imageschaden besonders hoch. Optimal sei auch hier die Regelung der MVG und der Niederländischen Bahn, die den Erstattungsbetrag unbar auf das Girokonto des Kunden überweist.

Ergänzung:

Informationen zu der Regelung der Niederländischen Bahn finden Sie hier (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen).

Rückfragen bitte an Matthias Wiegner, 0171 - 54 89 129
oder an die Geschäftsstelle unter (089) 530031

v.i.S.d.P.: Matthias Wiegner