Fahrgastverband PRO BAHN: Pressemeldungen
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Fahrgastrechte: Europäischer Gerichtshof schafft mehr Klarheit
Fahrgäste erhalten Entschädigung auch bei höherer Gewalt
Göttingen/Berlin Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem heutigen Urteil klargestellt, dass ein Eisenbahnunternehmen seine Fahrgäste auch dann bei erheblicher Verspätung entschädigen muss, wenn die Verspätung auf „höhere Gewalt“ beruht.Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt dieses Urteil ausdrücklich. Mit der juristischen Klarstellung werde sämtlichen Überlegungen, wo „höhere Gewalt“ anfängt oder aufhört, die Grundlage entzogen. Für den Fahrgast zählt die Verspätung, nicht der Versuch des Beförderers, sich eventuell von seiner gesetzlichen Entschädigungspflicht zu befreien.
Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, für klare rechtliche Regelungen im nationalen deutschen Recht zu sorgen, die alle Beförderer verpflichten, nach diesem Grundsatz zu verfahren. Die Eisenbahnunternehmen müssen nach unserer Auffassung zeitnah ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neuen Rechtsprechung anpassen.
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v.i.S.d.P.: Gerd Aschoff