Fahrgastverband PRO BAHN: Pressemeldungen

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Pressemeldung vom 24.04.2009

Fahrgastrechte jetzt gesetzlich geregelt

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt, dass die Fahrgastrechte im Falle von Verspätungen endlich unternehmensübergreifend geregelt werden. "Der Fahrgast ist nun nicht mehr Bittsteller, sondern kann seine Rechte auch rechtlich einfordern" - so der Bundesvorsitzender Karl-Peter Naumann.

Von großer Wichtigkeit sei es, so Naumann, dass die ganze Bahnreisekette hier zu Grunde gelegt wird und nicht nur der Fernzug, wie bei der bisherigen freiwilligen Regelung der DB AG. "Es ist jetzt zu hoffen, dass auch die praktische Durchführung möglichst einfach und kundenfreundlich geregelt wird." Ein großer Fortschritt ist es nach Auffassung von PRO BAHN, dass die Erstattung bei Verspätungen nicht mehr nur in Form von Gutscheinen erfolgt, sondern auch in Form von Geld. Damit hat jeder Kunde etwas von der Erstattung.

Wichtig für die Fahrgäste ist auch, dass das Gesetz eine Schlichtung vorsieht. Aus Sicht der Kunden wäre hier eine verkehrsmittelübergreifende Schlichtungsstelle besonders zukunftsweisend, so wie sie im Grundgedanken der Schlichtungsstelle Mobilität verankert ist.

An dieser Stelle sieht PRO BAHN-Vorsitzender Karl-Peter Naumann noch eine deutliche Schwachstelle. Fahrgastrechte bei Verspätungen muss es bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln in gleicher Art geben. Es kann nicht sein, dass ein Fahrgast im Zug auf der Strecke Berlin - Hamburg bei einer Verspätung von einer Stunde eine Entschädigung bekommt, nicht jedoch bei der Nutzung eines Busses. Ebenso hat der Bahnreisende von München nach Kiel bei einer Verspätung des ICE, die ihn den letzten Regionalzug in Hamburg nach Kiel nicht mehr erreichen lässt, einen Anspruch auf ein Taxi oder eine Übernachtung. Hat dagegen das Flugzeug Verspätung, so dass der letzte Bus vom Hamburger Flughafen nach Kiel verpasst wird, hat er keinerlei Ansprüche.

Das sei weder für den Kunden nachvollziehbar, noch führe es zu einem gerechten und sinnvollen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern. Naumann: "Hier muss dringend nachgebessert werden. Der Einsatz für bessere Rechte der Fahrgäste ist so noch nicht beendet."

Rückfragen bitte an
Karl-Peter Naumann (Bundesvorsitzender),
Tel.: 0172 - 267 37 84, E-Mail: k.naumann@pro-bahn.de
v.i.S.d.P.: Karl-Peter Naumann

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