Fahrgastverband PRO BAHN: Pressemeldungen

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Pressemeldung vom 20.07.2022

So wird das nichts mit der Abkehr vom Diesel

Archaische Bewertungsmethodik blockiert Sachsen-Franken-Magistrale-Elektrifizierung

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr hält die Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale im Abschnitt Marktredwitz – Nürnberg nicht für wirtschaftlich. Das Projekt, das seit 1992 im Bundesverkehrswegeplan ist, hängt damit weiter in der Schwebe. Der Fahrgastverband PRO BAHN ist von der Entscheidung entsetzt und fordert, eine pauschale Bedarfsfeststellung für Elektrifizierungsprojekte analog zu den Kohleausstiegsgesetzen.

Dieses Jahr feiert die Bahnstrecke Nürnberg – Marktredwitz – Cheb ein trauriges Jubiläum. Seit 30 Jahren ist das Projekt im Bundesverkehrswegeplan, ohne dass jemand auch nur eine Schaufel angefasst hätte. Geht es nach dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr, das an der tradierten Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans festhält, bleibt es erst mal so. Denn nach dieser ist das Projekt nicht wirtschaftlich. Sie hat nur einen Nutzen-Kosten-Faktor von 0,6 errechnet. Eine weitere Prüfung soll erst Ende 2023 erfolgen, wenn die überarbeitete Verkehrsprognose 2040 feststeht. Ob dieser Termin gehalten werden kann, bleibt fraglich.

Dies ist nicht die erste Elektrifizierung, die dadurch ausgebremst wird. Auch die Mitte-Deutschland-Verbindung zwischen Erfurt und Chemnitz über Gera war durch die Bewertung gefallen. Erst unter Einsatz des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow konnte Minister Wissing dazu bewegt werden, dieses Projekt trotzdem umzusetzen.

Elektrifizierungsprojekte erreichen mit der aktuellen Methodik selten den notwendigen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,0, da diese primär auf Geschwindigkeit setzt und Umweltaspekte weitgehend ausklammert. Insbesondere wird kein angemessener CO₂-Preis angesetzt. „So wird das nichts mit dem Ziel aus dem Koalitionsvertrag, 75 % der Bahnstrecken zu elektrifizieren“, kommentiert PRO-BAHN-Vorstandsmitglied Dr. Lukas Iffländer. „Die Abkehr vom Diesel rückt damit in weite Ferne.“

Wie es anders gehen kann, zeigt das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Hier heißt es in § 21 Abs. 2: „Es besteht Bedarf für die in Absatz 1 genannten Projekte. Der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen der Projekte ist aus Gründen der Strukturförderung gegeben. Die Feststellung des Bedarfs ist für die Planfeststellung verbindlich.“ Damit ist keine komplexe Nutzen-Kosten-Rechnung mehr notwendig.

„Solch eine Lösung braucht es auch für Elektrifizierungen, sodass einfach und schnell über diese entschieden werden kann“, fordert PRO-BAHN-Vorsitzender Detlef Neuß. Der Verband schlägt dabei vor, pauschal all jene Strecken als elektrifizierungswürdig einzustufen, auf denen mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt ist: (1) Es wird mehr als ein Stundentakt gefahren. (2) Mehrmals täglich sind Gefäßgrößen für mehr als 150 Fahrgäste im Einsatz. (3) Mehrmals wöchentlich verkehren Güterzüge.

Rückfragen bitte an
Detlef Neuß, Bundesvorsitzender, Tel.: +49 170 5853246, E-Mail: neuss@probahn-nrw.de
oder Dr. Lukas Iffländer, stv. Bundesvorsitzender, Tel. +49 176 66822886, E-Mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de
v.i.S.d.P.: Detlef Neuß

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