Fahrgastverband PRO BAHN: Pressemeldungen

Ansprechpartner für die Presse

Pressemeldung vom 16.06.2011

Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt erweiterte Behindertenfreifahrt

Ende einer grotesken Diskriminierung

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Freifahrt für behinderte Menschen auf alle Regionalzüge der Deutschen Bahn AG zu erweitern. Damit wird eine zu einer Groteske gewordenen Regelung bereinigt, dass Behinderte mit Freifahrtberechtigung für Züge der Deutschen Bahn AG Fahrkarten an Automaten kaufen müssen. Den Grundstein für die diskriminierungsfreie Beförderung von Behinderten hatte der Fahrgastverband PRO BAHN im Jahre 1994 gelegt.

Gegenwärtig dürfen Behinderte, die einen amtlichen Ausweis und eine sogenannte „Nahverkehrsmarke“ erhalten haben, bundesweit Omnibusse, Straßenbahnen und S-Bahnen kostenfrei benutzen. Weiter gilt diese Berechtigung für alle Fahrten in Verkehrsverbünden und in allen nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Nicht gültig ist dieser universelle Fahrausweis in Zügen der Deutschen Bahn AG, wenn ein Behinderter seinen näheren Wohnumkreis verlässt und der Zug nicht innerhalb eines Verkehrsverbundes fährt.

„Das führt in den letzten Jahren zu einer nicht mehr verständlichen Regelung. Während in vielen Bundesländern der Ausweis landesweit gilt, dürfen behinderte Menschen, die nach Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern einreisen, das nicht ohne Fahrkarte tun. Oft genug werden sie, obwohl sie die notwendige Fahrkarte aufgrund ihrer Behinderung gar nicht kaufen können, als Schwarzfahrer behandelt. Viele Behinderte können nämlich Automaten nicht bedienen und sind auf Menschen angewiesen, die ihnen eine Fahrkarte verkaufen. Auf immer weniger Bahnhöfen gibt es aber diese Möglichkeit, einen lebenden Fahrkartenverkäufer anzutreffen.

„Auf die Diskriminierung behinderter Menschen durch Automatenverkauf hat erstmals der Fahrgastverband PRO BAHN hingewiesen“, berichtet Rechtsreferent Rainer Engel. „Als die damalige Bundesregierung im Jahre 1994 alle behinderten Mitbürger dazu zwingen wollte, Fahrkarten an Automaten zu kaufen, wenn sie ihren näheren Umkreis verlassen wollen, protestierte nur der Fahrgastverband PRO BAHN und wies auf die Diskriminierung durch Automatenverkauf hin. Die damals als Sparmaßnahme bezeichnete neue Diskriminierung wurde damals zurückgezogen und blieb nur noch für einige Züge der Deutschen Bahn AG bestehen. Wir freuen uns, dass die heutige Bundesregierung anerkennt, dass Mobilität für alle behinderten Menschen diskriminierungsfrei verfügbar sein muss und es davon keine Ausnahme nach Farbe der Züge geben kann. Die Deutsche Bahn AG hat festgelegt, dass in Fernverkehrszügen behinderte Menschen Fahrkarten ohne Aufschlag beim Zugbegleiter kaufen können.“

„Die Deutsche Bahn AG tut viel für die Gewährleistung der Mobilität behinderter Menschen, auch das erkennt der Verbraucherverband PRO BAHN an. Umso bestürzender empfinden wir es, wenn in immer mehr Fernbussen behinderte Menschen ausgesperrt werden, weil die Europäische Union sie nicht in gleicher Weise wie die Eisenbahnen in die Pflicht nimmt“, erklärt PRO BAHN-Bundesvorstand Alexander Drewes, der innerhalb des Vorstandes unter anderem die Belange behinderter Menschen vertritt. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass Busunternehmen mit Billigpreisen neu auf den Markt drängen dürfen, ohne ein umfassendes Mobilitätsangebot auch für Rollstuhlfahrer machen zu müssen. Die Deutsche Bahn AG erhält für ihren Aufwand zur Beförderung Behinderter keinen Ersatz aus öffentlichen Mitteln, muss also den Aufwand aus den Fahrgeldern anderer Fahrgäste bezahlen. So kann ein behindertenfreundliches Unternehmen nicht gegen Billiganbieter konkurrieren“, erklärt Drewes.

Rückfragen bitte an
Matthias Oomen (Pressesprecher),
Tel.: 0176 - 297 21 32, E-Mail: m.oomen@pro-bahn.de
v.i.S.d.P.: Matthias Oomen

Zur Übersicht