Fahrgastverband PRO BAHN: Pressemeldungen

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Pressemeldung vom 06.05.2017

Es ist nicht alles Gold (grün), was glänzt (fährt)

Fahrgastverband PRO BAHN zu Beschwerden und Fahrgastrechten bei Fernbussen:

Berlin (pb) 30 Millionen Fahrten im Fernbus im Jahr 2016 - sind das wirklich 30 Millionen Fahrten ohne Probleme? Was passiert bei einem Problem?

Der Fernbus-Kunde regt sich auf und sagt vielleicht schließlich „Vergiss es - bei dem Preis beschwere ich mich nicht!“

Oder er/sie regt sich schon etwas mehr auf und sagt „Denen sage ich es jetzt aber“ und schreibt eine, meistens anonyme Nachricht auf www.fernbus-bewertung.de. Hat das Folgen? Lesen es dies Fernbus-Anbieter? Wir wissen es nicht!

Wenn der Kunde sich nun etwas mehr aufregt und das Problem vielleicht doch größer ist, dann hat er vielleicht schon etwas von den Fahrgastrechten für Fernbus-Kunden gehört, findet auch das vielleicht etwas versteckt platzierte Formular für die Beschwerde an den Fernbus-Anbieter und sendet dies an den jeweiligen Fernbus-Anbieter.

Wieviel Beschwerden sind dies pro Jahr? Wir wissen es nicht, denn die Fernbus-Anbieter müssen, im Gegensatz zu den Eisenbahn-Unternehmen, keine Qualitätsberichte an die Europäische Kommission abgeben. (Bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen wissen wir bisher nur bis 2015 die Zahlen: 2015 waren es bei 131 Millionen Fahrten 1,67 Millionen Beschwerden an das Service-Center Fahrgastrechte).

Wenn sich ein Kunde nun wirklich sehr viel aufregt, was macht er dann?

Er sendet, wenn er davon gehört hat, eine Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt. Warum dies?

Weil das Eisenbahn-Bundesamt auf der Grundlage der Fahrgastrechte-Verordnung 181/2011 der Europäischen Kommission die nationale Durchsetzungsbehörde ist für die Fahrgastrechte bei Fernbussen.

Und dort hat man gerade einen sehr lesenswerten Bericht für die Jahre 2015 und 2016 veröffentlicht auf der Website des Eisenbahn-Bundesamt, der dann doch eine sehr stark steigende Zahl von Beschwerden in den Jahren 2015 und 2016 zeigt:

Wenn er bei den Fernbus-Unternehmen keinen Erfolg hatte, dann sendet er , wenn er denn davon schon einmal etwas gehört hat, einen Schlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle im Öffentlichen Personenverkehr, die „söp“.

Auch dort ist aus den Jahresberichten der Jahr 2015 und 2016, die auf der Website der „söp“ zu finden sind, eine stark steigende Zahl von Schlichtungsverfahren zu erkennen.

Schlussfolgerung:

Die Rechte von Fahrgästen in Fernbussen sind nach Angaben des Fahrgastverbands PRO BAHN schlechter geschützt als die von Fahrgästen im Zug. Eine Anpassung der Fahrgastrechte der Fernbusse an den guten und sinnvollen Standard der Eisenbahn ist aus Sicht der Fahrgastvertreter zum Schutz der Kunden und zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen dringend angebracht.

Aber:

Die Europäische Kommission hat dem Ministerrat und dem Parlament vorgeschlagen, die derzeit geltende Verordnung nicht zu ändern. Das Europäische Parlament denkt zurzeit noch in seinem Verkehrs-Ausschuss darüber nach, ob es diesem Vorschlag folgen will.

Über den Fahrgastverband PRO BAHN

Der bundesweit aktive gemeinnützige Fahrgastverband PRO BAHN hat rund 4.000 Mitglieder und vertritt die Interessen der Nutzer des öffentlichen Verkehrs. Er arbeitet ehrenamtlich, ist in zahlreichen Gremien aktiv und wirkt sowohl auf Politiker und Behörden als auch auf Verkehrsunternehmen ein, um einen attraktiveren und bessern öffentlichen Personenverkehr zu erreichen.

Rückfragen bitte an
Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, Tel.: 0172 - 267 37 84, E-Mail: k.naumann@pro-bahn.de
oder Peter Cornelius, Referent Fahrgastrechte, Tel: 0179 - 770 69 81, E-Mail: peter.cornelius@pro-bahn-berlin.de
v.i.S.d.P.: Karl-Peter Naumann

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