Positionen

Kilometerpauschale:
PRO BAHN e.V. fordert Gerechtigkeit für Fahrgäste

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale - gefordert von allen Parteien

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kilometerpauschale für PKW-Berufspendler in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale umzuwandeln. Damit wird ein Stück weit das Versprechen der rot-grünen Bundesregierung eingelöst, öffentliche Verkehrsmittel zu stärken. Diese Umwandlung ist im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien vereinbart und wurde auch von der CDU mehrfach gefordert, und war auch im Steuerkonzept der alten Bundesregierung vorgesehen.

Die Kilometerpauschale und die "tatsächlichen" Kosten des Autoverkehrs

Nach der derzeitigen Regelung sind 70 Pf/km der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzbar; dies sind jeweils 35 Pf/km für Hin- und Rückweg. Die kilometerabhängigen Kosten für eine PKW-Fahrt (Treibstoff, Öl, Verschleiss) liegen deutlich darunter. Bei einem verkehrspolitisch gewünschten Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel muss der Autobesitzer auf diesen Anteil verzichten. Wer ein Auto hat und vor der Verkehrsmittelwahl Auto oder öffentlicher Verkehr steht, wird eher den PKW bevorzugen, solange bei der Kilometerpauschale Fixkosten berücksichtigt werden. Hingegen kann der Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel nur die tatsächlichen Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dabei muss er diese Fahrtkosten vollständig belegen. Weitere Nebenkosten werden nicht anerkannt.

Wohnortwahl und Autokauf

Wer pendelt, hat häufig finanzielle Gründe. Mieten und Grundstückspreise sind "auf dem Land" günstiger als "in der Stadt". Umgekehrt hat derjenige, der in der Stadt wohnt und umweltfreundlich aufs Pendeln verzichtet, höhere Kosten, die er nicht steuerlich geltend machen kann. Es ist zu bedenken, dass meist bereits mit der Wohnortwahl die Entscheidung über die Notwendigkeit des PKW-Besitzes fällt, so dass ein direkter Zusammenhang zwischen Autohaltung (als Ursache für die Fixkosten) und Aufwand für die Wege zur Arbeit oft nicht gegeben ist.

Wettbewerbschancen öffentlicher Verkehrsmittel

Damit öffentliche Verkehrsmittel im Wettbewerb mit dem PKW gleichgestellt werden, ist eine steuerliche Gleichbehandlung notwendig.

Fazit

Wenn eine steuerliche Begünstigung von Fahrten von und zur Arbeitsstätte stattfindet, muss sie aus umweltpolitischen Gründen sowie aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Wettbewerbsgleichheit der Verkehrsträger eine vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale sein.

Beschlossen vom Bundesausschuss am 11. November 2000 (redaktionelle Änderungen: 16. Januar 2001)

Verkehrssteuern: Vergleich Straße/Schiene (Positionspapier zum downloaden)

Positionspapier vom November 1998