„Aus” für die Altstadtbahn bleibt in weiter Ferne - PRO BAHN prüft rechtliche Schritte

Medieninformation vom 12. Januar 2017

Das Bieterkonsortium Wasserburger Altstadtbahn und der Fahrgastverband PRO BAHN haben die Klageabweisung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und werden sie einer rechtlichen Bewertung unterziehen. Insgesamt erscheint dem Konsortium aber die weitschweifige Begründung in ihrer Substanz nur wenig stichhaltig. Da von Seiten des Konsortiums schon erhebliche wirtschaftliche Aufwendungen in das Projekt gesteckt wurden, werden die Konsortialpartner alle Möglichkeiten prüfen, gegen das Urteil des Gerichts den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen und den Sachverhalt damit in der nächsten Instanz klären zu lassen.

„Abseits aller juristischen Spitzfindigkeiten haben wir kein Verständnis dafür, wenn der Freistaat Bayern, der sich selbst gern als 'Bahnland' bezeichnet, mitten in einer boomenden Region eine Schienentrasse aufgeben will, die direkt von der Landeshauptstadt in das Herz Wasserburgs führt,” wundern sich Norbert Moy, Vorsitzender von PRO BAHN Oberbayern und sein Wasserburger Kollege Bernd Meerstein über die Vorgehensweise des bayerischen Innenministeriums. Anlässlich der MVV-Erweiterung bis Reitmehring hatte sogar MVV-Geschäftsführer Alexander Freitag vor einem Jahr vorgeschlagen, die Trasse bis in die Altstadt wiederherzustellen.

PRO BAHN legt Wert auf die Feststellung, dass Gegenstand des Urteils nicht die Stilllegung oder gar Entwidmung der Altstadtbahn-Strecke, sondern ausschließlich das Recht auf Klagezulassung des Bieterkonsortiums war. Damit hat das Gericht eine Entscheidung zur Stilllegung vermieden bzw. auf die nächste Instanz verlagert. Eine Freistellung der Trasse von Bahnbetriebszwecke ist damit in weite Ferne gerückt.

Verantwortlich: Norbert Moy

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