Schienennahverkehr soll für defizitären Fernverkehr bluten; Fahrgastverband PRO BAHN kritisiert Unternehmenspolitik der Bahn

Medieninformation vom 27. Februar 2000

Nicht "Angebotsoptimierungen" oder vermeintliche "warme Luft" in Nahverkehrszügen sind der Grund für die geplante Stilllegung von Zweigstrecken. Nach Informationen, die dem Fahrgastverband PRO BAHN vorliegen, will die Deutsche Bahn AG damit die Verluste Ihrer Tochter "Reise und Touristik AG" ausgleichen. Etwa 60 Millionen Mark Verlust pro Jahr fährt der Fernverkehr allein in Bayern ein. Die DB macht dafür die Interregio-Züge verantwortlich, insbesondere die Linie Oberstdorf - Hof. Sie sollen in ein Produkt des Nahverkehrs mit der Bezeichnung "IRE" umgewandelt werden, die dann aber vom Freistaat Bayern bestellt und finanziert werden müssen. Für ein ausreichendes Angebot im Fernverkehr ist aber laut Artikel 87e des Grundgesetzes der Bund zuständig. "Diese Bestimmung wurde bisher noch nicht umgesetzt" kritisiert Andreas Barth, stellvertretender Vorsitzender von PRO BAHN Oberbayern.

Um die Verluste im Fernverkehr dem Freistaat Bayern aufbürden zu können, will die Deutsche Bahn AG dem Freistaat Bayern anbieten, durch Streichung von bayernweit 4,2 Millionen Zugkilometer im Nahverkehr, davon allein in Südbayern 2,4 Millionen Zugkilometer, entsprechende Finanzmittel freizusetzen. Sieben Zweigstrecken allein in Oberbayern könnten dieser Planung zum Opfer fallen. Verschiedenen Indizien ergeben ein schlüssiges Bild der Geschäftspolitik der Bahn:

Die angekündigten Regionalgesellschaften im Nahverkehr könnten auch der elegante Versuch sein, sich der maroden Zweigstrecken zu entledigen. Als Besteller des Schienennahverkehrs hat es allerdings der Freistaat Bayern in der Hand, das Netz des Bayern-Takts funktionsfähig zu erhalten. Dringende Voraussetzung ist die Übernahme der Streckeninfrastruktur durch andere Netzbetreiber, die erfahrungsgemäß in der Lage sind, kostengünstiger als DB Netz zu arbeiten. Zudem wird dadurch gewährleistet, daß die Trasseneinnahmen auch für die jeweilige Strecke und nicht zur Quersubvention des Fernverkehrs verwendet werden.

Verantwortlich: Andreas Barth

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