Fahrgastthemen

Dokumentation

Die Bordpreise der DB AG (bis Dezember 2002)

Folgendes ist die Dokumentation des Zustands bis zum 14.12.2002 und der Aufklärungsarbeit von PRO BAHN vom Frühjahr 2001.

Mit dem neuen Preissystem PEP (ab 15.12.2002) wurden die Ausnahmen, bei denen auf die Erhebung eines Bordpreises verzichtet wurde, weiter eingeschränkt.

Seitdem gab es mehrere Anpassungen. Aktuelles finden Sie unter "fahrgast-rechte.de"

siehe auch: "Bordpreise": Nicht immer fällig! - PRO BAHN klärt auf

Ab 1. Januar 2001 führt die Bahn Bordpreise ein. Sie liegen bei Fahrscheinwerten bis 30 DM 3 Mark über den Tarifen, die an Schaltern und Automaten gelten, bei Preisen zwischen 31 und 100 DM 6 Mark, bei teureren Fahrten 9 Mark darüber. Für BahnCard-Besitzer halbieren sich die Aufpreise. Auch ist das Fahrscheinangebot in den Zügen gegenüber dem Angebot an Schaltern reduziert.

PRO BAHN hat zusammmen mit anderen Verbänden die Einführung eines allgemeinen "Nachlösezuschlags" von 10 DM für jede Fahrkarte verhindert. Stattdessen werden nun die erwähnten Bordpreise eingeführt, die für die Fahrgäste gelten, die ihre Fahrkarte im Zug lösen wollen; diese Bordpreise liegen um 3 - 9 Mark über den Preisen des stationären Verkaufs. Mit diesen Bordpreisen soll ein Anreiz geschaffen werden, daß sich Fahrgäste ihre Fahrkarte möglichst vorher am Bahnhof oder im Reisebüro kaufen, damit sich die Zugbegleiter/Schaffner im fahrenden Zug verstärkt anderen Serviceaufgaben (Auskünfte, Service am Platz, usw.) widmen können. Die DB Reise & Touristik AG sieht im Verkauf der (Fern-)fahrkarten an "Bord" einen besonderen Service, den vergleichbare Verkehrsmittel (Flugzeug/Schiff) nicht bieten.

PRO BAHN geht mit dieser Meinung soweit konform, daß - wenn der Reisende aus Gründen der Bequemlichkeit - den Fahrschein erst "an Bord" erwerben will, er auch für diesen Service zahlen soll.

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Fahrgast keine objektive Chance hat, für seine (ggf. spontan entschiedene) Fahrt eine Fahrkarte zu lösen. Diese Fälle können sein:

  • Der Fahrgast steigt an einer S-Bahn-Station ein und kann dort nur einen Verbundfahrschein lösen und hat beim Umsteigen in den Fernzug zu wenig Zeit zum Fahrscheinkauf.

  • An der Einstiegshaltestelle ist nur ein Automat für Nahverkehrsfahrkarten vorhanden, so daß der Fahrgast eine Fahrkarte zu seinem Zielbahnhof nicht lösen kann.

  • Aufgrund von Verspätungen muß spontan ein anderer und teuerer Zug, wie z.B. ein ICE oder ein Zug, der eine längere Strecke fährt, gewählt werden.

In allen diesen Fällen hat der Fahrgast eine "Anfangsfahrkarte" und bekommt dann im Zug die zusätzliche bzw. endgültige Fahrkarte zum stationären, normalen Preis. Diese fahrgastfreundliche Regelung hat PRO BAHN für die Fahrgäste erstritten. Die Gültigkeit dieser Ausnahmen wurde uns noch einmal im November von den zuständigen Stellen bei der DB bestätigt. Allerdings will die DB Reise & Touristik diese Ausnahmeregelungen nicht aktiv bekannt machen. Wir werden die DB auffordern, diese wichtigen und kundengerechten Regelungen zu kommunizieren. Sollte diese Regelung ab Januar nicht praktiziert werden, wird PRO BAHN auch hier aktiv werden.

Ist kein Fahrkartenautomat an der Einsteige-Haltestelle vorhanden oder ist der Automat - was gar nicht so selten vorkommt - defekt, bezahlt der Kunde natürlich auch keinen Bordpreis, so die DB in unseren Gesprächen. Wir können nur hoffen, daß auch hier so verfahren wird.

"Bordpreise": Nicht immer fällig! - PRO BAHN klärt auf

Die Deutsche Bahn hat "Bordpreise" eingeführt. Doch der Zuschlag ist nicht immer fällig! Über diese Ausnahmen informiert die DB AG allerdings nicht.

Zum 1. Januar 2001 hat die Deutsche Bahn Bordpreise eingeführt und damit viel Wirbel unter den Fahrgästen verursacht. Wer seinen Fahrschein im Zug nachlöst zahlt je nach Fahrscheinwert einen Aufpreis zwischen drei und neun Mark pro Person und Richtung.

  • bis 30 DM: + 3 DM
  • über 30 bis 100 DM: + 6 DM
  • über 100 DM: + 9 DM

Bei IR/D- oder IC/EC-Zuschlägen sind zusätzlich 2 DM fällig, bei ICE-Aufpreisen drei (2. Kl.) oder vier (1. Kl.) Mark. Gleichzeitig wurde das Sortiment der im Zug verkauften Fahrscheinarten stark eingeschränkt. Seit 1. Januar 2001 werden im Zug nur noch Fahrkarten zum normalen Grundpreis (Mitfahrer-Fahrpreis und BahnCard Ermäßigung werden berücksichtigt), sowie Zuschläge bzw. Aufpreise für D, IR, IC, EC und ICE verkauft. In den Zügen des Nahverkehrs sind außerdem bestimmte Nahverkehrsangebote erhältlich. Soweit die Regelungen, wie sie die Fahrgäste aus Flugblättern und Broschüren der Deutschen Bahn entnehmen können.

Ausnahmen verschwiegen

Die Bahn verschweigt jedoch die kundenfreundlichen Regelungen, die der PRO BAHN Bundesverband in zahlreichen Gesprächen mit der Deutschen Bahn erstreiten konnte. Zum Teil sind diese nicht einmal den Mitarbeitern an den Fahrkartenschaltern bekannt, weshalb wir diese nachfolgend zitieren (Quelle: Deutscher Personen- und Expressguttarif, ABest zum § 12 "Erhöhter Fahrpreis").

Demnach muss der Fahrgast den Bordpreis nicht bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal unaufgefordert meldet, dass er:

  1. keinen gültigen Fahrschein mit oder ohne ICE-Berechtigung und/oder Zuschlag besitzt, weil bei Antritt der Reise weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat betriebsbereit war,
  2. einen Fahrschein (auch Verbundfahrschein) aus einem Automaten für die Anfangsstrecke nach § 9 ABest 1 gelöst hat,
  3. auf einem Anschlussbahnhof wegen Verspätung seines Zuges oder eines anderen fahrplanmäßig von der Eisenbahn betriebenen Verkehrsmittels (Omnibus, Schiff) oder wegen kurzer Übergangszeit keinen Fahrschein für die Weiterfahrt hat lösen können,
  4. mit Fahrschein 2. Klasse in die 1. Klasse übergeht,
  5. als Behinderter allein reist, einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" oder "BL" besitzt und bei Antritt der Fahrt die Fahrscheine nur aus einem betriebsbereiten Automaten hätte lösen können,
  6. ohne internationale EC/IC-Zuschlagkarte, die auf deutschen Strecken gültig ist, in einem durchgehenden EC/IC vom Ausland einreist."
Diese Regelungen sind ein großer Erfolg des Fahrgastverbandes PRO BAHN. Denn ursprünglich wollte die Bahn bereits im letzten Jahr Bordpreise abkassieren: 10 Mark von jedem Fahrgast, der einen Zug ohne Fahrkarte besteigt und das unabhängig von seinen Gründen. Natürlich gibt es auch bei den neuen Regelungen Reibungsfälle, bei den der Fahrgast der Kulanz des Zugbegleitpersonals ausgeliefert ist. Glaubt der Schaffner die Geschichte vom kaputten Automaten? Weiß er, wann die Fahrkartenausgaben geöffnet haben? In einem kundenfreundlichen Unternehmen sollte das jedoch kein Problem sein. Der Bordpreis ist zwar in den Handcomputern der Zugbegleiter einprogrammiert, aber eine Eingabe genügt, um den Normalpreis zu verkaufen.

Die Gründe, warum die Bahn den Fahrkartenverkauf in den Zügen reduzieren möchte, sind durchaus verständlich: Immer öfter geschah es in der letzten Zeit, dass Kunden aus reiner Bequemlichkeit ihren Fahrschein erst im Zug kauften, auch wenn eine Möglichkeit zum Vorverkauf bestand. Das Zugpersonal kam teilweise mit dem Ausstellen der Fahrkarten nicht mehr nach. Damit schlüpften andere Fahrgäste durch die Kontrolle, die es genauso auf das Nachlösen angelegt hatten und fuhren gratis. Aus der Sicht von PRO BAHN ist das verstärkte Nachlösen von Fahrkarten im Zug vor allem eine Reaktion auf ein zu kompliziertes Tarif- und lückenhaftes Verkaufssystem. Dort muss angesetzt werden, um das Problem zu bewältigen. Einen ausführlichen Artikel hierzu finden Sie in der PRO BAHN Zeitung Ausgabe 1/2000.

Januar/Februar 2001