Positionen

Thesen zu Streiks im ÖV

Das Ergebnis einer Diskussion im Rahmen eines Arbeitskreises am 3. September 2011 ist im folgenden stichwortartig zusammengefasst.

Rechtsfragen

  • Streik ist ein Grundrecht (Art. 12 GG)
  • Rechte kann man missbräuchlich nutzen
  • Rechtsunsicherheiten
    • Anwendung Tarifverträge auf nicht org. AN (bei mehreren Gewerkschaften)
    • Keine höchstrichterliche Rechtsprechung
    • Rechtssichere Lösung des Gesetzgebers fehlt
  • Beförderungspflicht
    • Keine Beförderung bei Streik, kein Schadenersatz
    • Kein Anspruch gegen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Gewerkschaft
    • Erstattung nur, wenn es das Eisenbahnverkehrsunternehmen/der Verbund freiwillig tut (Beispiel NVV)
  • Notfall
    • Grundrecht auf Mobilität nicht vorhanden
    • PRO BAHN spricht sich für ein (begrenztes) Mobilitätsgrundrecht (z.B. Arbeitsplatz) aus. Im ÖV gibt es für Fahrgäste bei Streik oft keine Alternative, damit treten bei Arbeitnehmern durchaus Schäden auf.

Unsere Forderungen

  • Gesetzliche Regelungen
  • Verpflichtender Streikfahrplan (zum Beispiel Italien), dort müssen auch die Fahrgastrechte gelten
  • Gemeinsame Verhandlungen, wenn mehrere Gewerkschaften dabei sind
  • Machtkämpfe zwischen den Gewerkschaften dürfen nicht auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen werden
  • Bei Betreiberwechsel: freiwillige Regelungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen oder über den Aufgabenträger zum glatten Übergang sowohl für Fahrgäste als auch für die Mitarbeiter (positive Bsp.: Eurobahn - NordWestBahn (Bodenburg- Hildesheim), NOB - DB (St. Peter-Ording -Husum)
  • Alternative Streikformen prüfen (beispielsweise keine Fahrkartenkontrollen)

Unsere Einschätzung

  • Öffentliche Wahrnehmung des ÖV bei Streik häufig gering
  • Fahrgäste dürfen nicht in Geiselhaft genommen werden
  • Rechtzeitige Ankündigung (Warnstreiks)
  • Langfristige Streiks problematisch
  • Vor Streik Solidarisierung mit Fahrgästen sinnvoll (z.B. Unterschriften)

Rückfragen an Karl-Peter Naumann (k.naumann@pro-bahn.de, 0172 2673784)

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