Trennung von Netz und Betrieb

Regionale Verantwortung für die Schieneninfrastruktur

Positionspapier verabschiedet im Bundesausschuß am 14. September 2002

PRO BAHN fordert, die regionale Eisenbahninfrastruktur in die Verantwortung der Länder und Regionen zu überführen. Da die Länder für die Bestellung des SPNV verantwortlich sind, wäre eine Regionalisierung der nur regional genutzten Eisenbahnstrecken folgerichtig. Die Verantwortung für diese Strecken muss in den jeweiligen Ländern und Regionen liegen.

Ausgangslage

Ab 1.1.2003 erhöht DB Netz die Trassenpreise für regionale Eisenbahnstrecken durch Einführung so genannter Regionalfaktoren. Auf den betroffenen Strecken gibt es in der Regel nur SPNV mit geringer Zugdichte, so dass die Einnahmen aus den Trassengebühren relativ gering sind.

Das Land Sachsen-Anhalt will zum Oktober den SPNV auf mehreren Strecken abbestellen. Als Grund nannte die Landesregierung die geringe Nutzung und den erhöhten Zuschussbedarf. Ursache für den höheren Zuschussbedarf ist nach Auffassung des PRO BAHN LV Mitteldeutschland die Erhöhung der Trassenpreise.
In Sachsen fallen nach Auskunft der Landesregierung durch die Regionalfaktoren Mehrkosten von 31,8 Mio. Euro an. Die Mehrkosten in Sachsen-Anhalt liegen schätzungsweise in der Größenordnung um 15 Mio. Euro pro Jahr.

Die regionale Schieneninfrastruktur wurde in der Vergangenheit oft vernachlässigt. Sanierung und Ausbau der Regionalstrecken in Verantwortung der DB Netz entspricht nicht immer den Anforderungen der Besteller.

Lösungsmöglichkeiten

  1. Trennung von Netz und Betrieb für Regionalstrecken

    Dies kann z.B. durch langfristige Pacht durch Aufgabenträger, d.h. Länder, Kommunen, Zweckverbände erfolgen. Vorschläge dazu gibt es u.a. von Schleswig-Holstein und Sachsen. Ziel muss sein, überhöhte Trassenpreise zu vermeiden sowie für das Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) Planungssicherheit zu gewährleisten. Auch Übernahme der Infrastruktur in Landes- oder Kommunaleigentum ist denkbar. In diesem Fall kann ein EIU mit dem Betrieb der Infrastruktur beauftragt werden.

  2. Sanierung und Ausbau in Verantwortung der Länder bzw. Regionen

    In den Ländern und Regionen muss "vor Ort" geplant werden können, welche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen erfolgen sollen. Damit kann auch der Abbau gegenwärtig nicht in vollem Umfang benötigter Gleisanlagen verhindert werden. In Sachsen wurde mit dem Verkehrsbauamt ein erster Schritt in diese Richtung getan.

Stephan Boenigk, 17-Sep-2002