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14-Feb-17 Flixbus mit "Zahlungsgebühr"
Wer online bei Flixbus ein Ticket bucht, muss zusätzlich zum ausgewiesenen Preis eine "Zahlungsgebühr" entrichten – es sei denn, er nutzt als Bezahlmethode die "Sofortüberweisung". Bereits 2013 hatte PRO BAHN auf die Problematik dieser Methode hingewiesen. 2015 wurde der DB gerichtlich untersagt, "Sofortüberweisung" für bestimmte Angebote als einzige aufpreisfreie Zahlungsmethode anzubieten. Dass Flixbus nun meint, ihm sei genau das erlaubt, lässt sich wohl nur durch den Status als Fast-Monopolist erklären. Die von Flixbus verlangte "Zahlungsgebühr" ist abhängig von der Höhe der Fahrtkosten und wird in den AGB nicht explizit erwähnt.  [el]

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