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05-Jul-18 Nachnutzung des Stuttgarter Hauptbahnhofs gescheitert
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die DB Netz AG nicht verpflichtet ist, die oberirdischen Anlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs nach Inbetriebnahme des Stuttgarter Tiefbahnhofs zur Weiternutzung für Bahnunternehmen anzubieten. Die Stuttgarter Netz AG hatte gegen die Stilllegung des oberirdischen Hauptbahnhofs und seiner Zulaufstrecken geklagt, um die Infrastruktur weiterhin als Bahnanlagen betreiben zu können.  [el]

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