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24-Mär-18 Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - 2. Versuch
Nachdem der Bundestag 2017 den Versuch der Bundesländern ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) auf den Weg zu bringen, ins Leere laufen ließ, wurde gestern im Bundesrat ein zweiter Versuch gestartet. Der Bund soll verpflichtet werden, im Schienenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten sowie einen Schienenpersonenfernverkehrsplan zu entwickeln. Im Gegensatz zur DB, die sich wegen schnellerer Verbindungen Berlin – München in dieser Woche nochmals gefeiert hat, sehen die Länder seit 1996 einen Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland.  [el]

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