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20-Apr-20 Kulanzregeln - Frist verlängert
Die Möglichkeit, bis zum 13.3. gekaufte DB-Fahrkarten mit Gültigkeit bis 30.4. gegen einen DB-Gutschein zu tauschen ("Sonderkulanz") wurde bis zum 30.6.2020 verlängert. Alternativ können die Fahrkarten wie bisher bis 30.6. flexibel genutzt werden. Die bereits erwähnte Kulanz der DB für vor dem 13.3. erworbene Bahncards ist zur Zeit nicht begrenzt. Keine Kulanzregel erfasst bisher Fahrkarten mit Gültigkeit ab Mai, oder solche, die nach dem 13.3. erworben wurden. Keine Kulanz gibt es für DB-Zeitkarten im Nahverkehr. Verkehrsverbünde haben eigene Regeln für ihre Abos, Monats- und Jahreskarten; oft gibt es keine Kulanz für ungenutzte Fahrkarten.  [el]

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