Fahrgastverband PRO BAHN: Pressemeldungen
Ansprechpartner für die PressePressemeldung vom 21.04.2016
Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt die Forderung der Landesverkehrsminister nach einer Maut für Fernbusse
Berlin (pb)Der Fernbus hat sich bei Fernreisen als beliebter Wettbewerber der Bahn etabliert und ist heute aus dem System des öffentlichen Fernverkehrs kaum noch wegzudenken. Umso wichtiger ist es, für alle am öffentlichen Personenverkehr beteiligten Verkehrsunternehmen Wettbewerbsgleichheit durch faire Verhältnisse herzustellen.
Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt daher ausdrücklich die Forderung der Konferenz der Landesverkehrsminister nach einer Maut für Fernbusse. Während die Eisenbahnverkehrsunternehmen Streckennutzungsgebühren („Trassenpreise“ - Für einen ICE von Hamburg nach München müssen nur für die Nutzung der Strecke über fünftausend Euro aufgebracht werden) entrichten müssen, fallen solche Kosten für die Fernbusunternehmen nicht an. Darüber hinaus müssen alle Züge für den Halt an Bahnhöfen Stationsgebühren zahlen, während der Halt für Fernbusse nur in wenigen Fällen kostenpflichtig ist.
Nach Auffassung des Fahrgastverbandes PRO BAHN müssen die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb von Fernbus- und Eisenbahnverkehrsunternehmen gleich sein. Für die Fernbusse bedeutet das neben der Straßen-Maut auch:
- Entrichtung von Stationshaltgebühren für jeden Halt
- Gleichwertige Fahrgastrechte wie bei der Bahn, d.h. u.a. auch eine verschuldensunabhängige Haftung
- Die Verpflichtung zu Verspätungsinformationen in Echtzeit an jeder Haltestelle, ohne dass der Kunde ein Smartphone besitzen muss
- Verpflichtung zu ganzjährigem, regelmäßigen Betrieb der Fernbuslinien auch in Zeiten geringerer Auslastung
- Einhaltung der Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten bei Einstellung von Linien
- Weiterhin müssen regelmäßige Kontrollen der Fahrzeugsicherheit und der Lenkzeiten der Busfahrer erfolgen, da bei bisherigen sporadische Kontrollen immer Beanstandungen im 2 stelligen Prozentbereich gefunden wurden. Auch dürfen nicht nur die Fahrer für Verstöße bestraft werden, sondern sowohl Fuhrunternehmer als auch Vermarkter, die solche Zustände bewusst in Kauf nehmen.
Rückfragen bitte an
Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, Tel.: 0172 - 267 378 4, E-Mail: k.naumann@pro-bahn.de
oder Detlef Neuß, Bundesvorsitzender, Tel. +49 170 5853246, Email: neuss@probahn-nrw.de
v.i.S.d.P.: Karl-Peter Naumann