Der Wettbewerb muß dem Fahrgast nutzen

Nachfolgend das Positionspapier, das von PRO BAHN zum Stadtratshearing im Frühjahr 2000 vorgelegt wurde (als pdf-Datei).

Der Wettbewerb muß dem Fahrgast nutzen!

Fragen, Thesen und Forderungen des Fahrgastverbandes PRO BAHN zur Situation in der Stadt München

Stand: Februar 2000

Öffentlicher Nahverkehr ist und bleibt Aufgabe der Daseinsvorsorge der Öffentlichen Hand

Ohne Öffentliche Verkehrsmittel würde der Raum München heute im Autoverkehr ersticken. In Anbetracht des weiter ansteigenden Autoverkehrs muß auch nach Ende der Wachstumsphase von U- und S-Bahn der Ausbau und die Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs vorangetrieben werden. Genauso wie Kindergärten und Schulen, Schutz der Bürger und vielem anderem ist auch der Öffentliche Nahverkehr Daseinsvorsorge und Aufgabe der Öffentlichen Hand.

Guter Öffentlicher Nahverkehr ist Wirtschaftsfaktor

Der Großraum München ist auch deshalb wirtschaftliche Boomregion, weil es hier seit über 25 Jahren einen attraktiven Öffentlichen Verkehr gibt. Einschnitte, wie in den letzten Jahren und wie für dieses Jahr geplant, gefährden diese Position.

Stattdessen sollte man den positiven Einfluss des ÖV auf das allgemeine Image der Region München stärken und zukunftsträchtige Projekte angehen. Wie in den 60er Jahren mit U- und S-Bahn muß auch jetzt erneut der Schwenk zu neuen und attraktiven Verkehrsmitteln wie einem Stadtbahnsystem erfolgen, um attraktiven Öffentlichen Verkehr für die nächsten Jahre zu ermöglichen.

Intelligente Investitionen in den Öffentlichen Verkehr zahlen sich in vielen Bereichen aus. Als Beispiele seien genannt:

"Eigenwirtschaftlichkeit über alles" kann nicht die Zustimmung der Fahrgäste finden

Vielmehr müssen kommunale Unternehmen wie die Stadtwerke und mittelständische Busunternehmen durch angemessene politische Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, im Wettbewerb zu bestehen. Nur so können auch auf Dauer Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden. Für die Fahrgäste ist ein ausgeschriebener privater Bus, der fährt, deutlich besser als einer der Stadtwerke, der nicht fährt.

Durchgehende Eigenwirtschaftlickeit ist illusorisch

Die von den Stadtwerken benötigten 300-400 Millionen Mark sind durch Verschlechterungen des Angebots nicht finanzierbar. Es müsste etwa das 100fache der diesjährigen Verschlechterungen durchgesetzt werden. Dies wäre nicht akzeptabel.

Das Angebot muß von der Stadt festgelegt werden

Denn nur so wird die Bedeutung für die Allgemeinheit ausreichend berücksichtigt. Der Stadtrat ist das Gremium, das für diese Entscheidungen demokratisch legitimiert ist. Andere Organisationen und Gremien können fachliche Zuarbeit liefern, nicht jedoch der Politik die Entscheidung abnehmen. Die Stadt darf nicht durch Mono- oder Oligopole zu Maßnahmen gezwungen werden, die zwar möglicherweise im Interesse der Kapitalgeber des Unternehmens liegen, aber der Stadt und den Fahrgästen schaden.

Vor Verschlechterungen des Fahrplanes oder des Liniennetzes sollte der Betreiber der Stadt anbieten müssen, das Angebot bei Ausgleich des tatsächlichen Fehlbetrages aufrecht zu erhalten. Als Frage an den Vertreter der EU: Wie stark dürfen Kommunen nach EU-Recht eingreifen?

Wie verbindlich ist der Nahverkehrsplan?

Ist der Nahverkehrsplan von seiner Bindungskraft eher so unverbindlich wie ein "Flächennutzungplan" oder so fest wie ein "Bebauungsplan"? Wie ist dies gegenüber der Genehmigunsbehörde und wie gegenüber Verkehrsunternehmen?

Politische Entscheidungen müssen auch bei eigenwirtschaftlichem Betrieb möglich sein

Wie kann die Stadt als Aufgabenträger bei eigenwirtschaftlichem Betrieb dafür sorgen, daß ihre Wünsche bezüglich Qualität (wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Ortskenntnisse und Beherschung der deutschen Sprache durch den Fahrer, ...) umgesetzt werden? Wie weit lässt hierbei das EU-Recht und wie weit das in München insgesamt geltende Recht eine Einflußnahme zu? Falls das hier geltende Recht einschränkender ist als das EU-Recht: Ist eine Verbesserung der Einflußmöglichkeiten geplant?

Wie können sich die Stadtwerke im Wettbewerb wehren?

Wie frei können sich kommunale Unternehmen in Bayern im Vergleich zu beispielsweise NRW entfalten? Wie weit wäre dies nach EU-Recht zulässig?

Wie können Monopolen von Unternehmen, die nicht der zuständigen politischen Körperschaft gehören, verhindert werden?

Welche Vorgaben darf die Stadt bei einer Ausschreibung machen, um europaweite Mono- und Oligopolisten von vorneherein einzuschränken und regional angesiedelte Unternehmen (Stadtwerke und Mittelstand) zu bevorzugen? Wie stark darf zum Beispiel die Vergabe daran gebunden sein, daß das Unternehmen einen bestimmten Marktanteil nicht erreicht und welche Gebiete (München, MVV-Gebiet, 100 km-Umkreis, Deutschland, ...) dürfen als Maßstab genommen werden? Welche Werte sind als Minimal- bzw. Maximalwerte zulässig?

Ausgleich für bereits bestehende Belastungen der Stadtwerke?

Darf für die bereits von den Stadtwerken betriebenen U-Bahn-Strecken nachträglich der Mehraufwand der defizitären Strecken von der Stadt übernommen werden (Beispiel: U-Bahn nach Riem)? Wäre es -- rein juristisch -- vorstellbar, daß die Stadtwerke auf solchen -- nicht eigenwirtschaftlich betriebenen -- Strecken den Betrieb einstellen?

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