An die
Regierung von Oberbayern
SG 801
80534 MünchenMünchen, 9. Juli 2003
Raumordnungsverfahren Gewerbegebiet FreihamSehr geehrte Damen und Herren,
das Raumordnungsverfahren umfasst derzeit lediglich das geplante Gewerbegebiet Freiham. Die Gesamtplanung der Landeshauptstadt München umfasst aber auch eine umfangreiche Wohnsiedlung weiter nördlich. Diese Maßnahmen stehen in einem sachlichen Zusammenhang und bedürfen daher auch der gemeinsamen Beurteilung im Raumordnungsverfahren. Wir bitten Sie daher, die Planungsunterlagen entsprechend ergänzen zu lassen und nochmals zur Stellungnahme vorzulegen. Ohne den Planungszusammenhang können wir in dieser Stellungnahme leider nur einen Teil der Probleme behandeln; dies bedauern wir.
Das Landesentwicklungsprogramm schreibt im Kapitel B V » Nachhaltige technische Infrastruktur « in Ziffer 1.1.1 "Die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene … sowie der öffentliche Personennahverkehr … sollen bevorzugt gestärkt werden.". Eine entsprechende Aussage steht auch in Ziffer 1.1.6. Ziffer 1.2.1 schreibt vor, daß "vom Verkehrszuwachs … ein größtmöglicher Anteil auf öffentliche Verkehrsmittel verlagert werden [soll]."; ähnliche Aussagen gibt es auch in anderen Ziffern. Analoge Aussagen stehe im Regionalplan der Region München beispielsweise in Kapitel B V Ziffer 1.2, 2.1.1 und an anderer Stelle. Sowohl die Untersuchungsmethodik als auch das Verkehrskonzept des Gewerbegebietes stehen dazu im deutlichen Widerspruch.
Ausführlich untersucht wurde, wie stark die Straßen ausgebaut werden sollen. Das Verkehrsgutachten, das dem Antrag beiliegt, befaßt sich ausschließlich mit dem Straßenverkehr. Entsprechende Untersuchungen im Bereich des Umweltverbundes fehlen. Wünschenswert wäre dagegen nach dem Landesentwicklungsprogramm B V 1.2.1, daß der durch das Gewerbegebiet entstehende Verkehrszuwachs möglichst ausschließlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln stattfindet.
Das Verkehrskonzept setzt entsprechend der Untersuchungen auch vor allem auf den Straßenverkehr und seinen Zuwachs. Damit setzen sich die Planungen in direkten Widerspruch zu allen oben genannten raumplanerischen Grundsätzen und Zielen. Das Vorhaben ist daher so wie dargestellt nicht mit den Erfordernissen der Raumplanung vereinbar.
Eine den Erfordernissen der Raumplanung entsprechende Planung würde dagegen vor allem auf den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel setzen. Dazu gehören unter anderem:
- Eine attraktive Erschließung des gesamten Planungsgebietes durch ein Schienenverkehrsmittel, das von Anfang an zur Verfügung steht. Daher ist die in der Planung nur als Option erwähnte Straßenbahn so rechtzeitig zu bauen, das sie gleichzeitig mit oder vor Fertigstellung der Bauten verfügbar ist.
- Die Verknüpfung zwischen dem geplanten S-Bahnhof und der Trambahn ist attraktiv zu gestalten; entsprechend ist es unvermeidlich, den S-Bahnhof nach Westen zu verschieben. Gerade im Zeichen der angespannten Finanzlage ist eine Investion, bei der nicht auf Ergebniseffizienz geachtet wird, nichts anderes als eine teure Fehlplanung.
- Optionen für die Zukunft sind offenzuhalten; also muß eine Verlängerung der Trambahnstrecke, ggf. als ortsverbindende Stadtbahn, weiter nach Süden offengehalten werden.
In der heutigen Zeit muß immer stärker auf die schwindende Wirtschaftskraft der öffentlichen Hände geachtet werden. Um trotz dieser Probleme die durch die Raumplanung geforderten Prioritäten setzen zu können, müssen die folgenden Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit getroffen werden:
- Im Planungsbereich GE 7 (Bezeichnung nach Notation des Raumordnungsverfahrens; im Bebauungsplanverfahren GE 20) muß eine Abstellmöglichkeit für Trambahnen geschaffen werden.
- Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der (raumplanerisch unabdingbaren) Trambahn ist es sinnvoll, Gewerbegebiet und die Wohnbebauung weiter nördlich in engem zeitlichem Abstand zueinander zu errichten.
Wir bitten Sie, die von uns genannten Punkte im Rahmen der landesplanerischen Beurteilung zu beachten und die Planung nicht, hilfsweise nur mit den obigen Punkten als Auflagen zu genehmigen. Unsere Stellungnahme zu dem relevanten Bebauungsplanentwurf haben wir zu Ihrer Information beigefügt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten um Übersendung eines Abdruck der landesplanerischen Beurteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Barth
Diese Stellungnahme gibt es auch im pdf-Format. Zurück zur Übersichtsseite.