PRO BAHN informiert:

Die Deutsche Bahn hat "Bordpreise" eingeführt. Doch der Zuschlag ist nicht immer fällig! Über diese Ausnahmen informiert die DB AG allerdings nicht.

Zum 1. Januar 2001 hat die Deutsche Bahn Bordpreise eingeführt und damit viel Wirbel unter den Fahrgästen verursacht. Wer seinen Fahrschein im Zug nachlöst zahlt je nach Fahrscheinwert einen Aufpreis zwischen 1,50 und 4,60 Euro pro Person und Richtung:

bis 16 Euro: + 1,50 Euro
über 16 bis 52 Euro: + 3 Euro
über 52 Euro: + 4,60 Euro

Bei IR/D- oder IC/EC-Zuschlägen sind zusätzlich 2 DM fällig, bei ICE-Aufpreisen drei (2. Kl.) oder vier (1. Kl.) Mark. Gleichzeitig wurde das Sortiment der im Zug verkauften Fahrscheinarten stark eingeschränkt. Seit 1. Januar 2001 werden im Zug nur noch Fahrkarten zum normalen Grundpreis (Mitfahrer-Fahrpreis und BahnCard Ermäßigung werden berücksichtigt), sowie Zuschläge bzw. Aufpreise für D, IR, IC, EC und ICE verkauft. In den Zügen des Nahverkehrs sind außerdem bestimmte Nahverkehrsangebote erhältlich. Soweit die Regelungen, wie sie die Fahrgäste aus Flugblättern und Broschüren der Deutschen Bahn entnehmen können.

Ausnahmen verschwiegen

Die Bahn verschweigt jedoch die kundenfreundlichen Regelungen, die der PRO BAHN-Bundesverband in zahlreichen Gesprächen mit der Deutschen Bahn erstreiten konnte. Zum Teil sind diese nicht einmal den Mitarbeitern an den Fahrkartenschaltern bekannt, weshalb wir diese nachfolgend zitieren (Quelle: Deutscher Personen- und Expressguttarif, ABest zum § 12 "Erhöhter Fahrpreis").

Demnach muss der Fahrgast den Bordpreis nicht bezahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal unaufgefordert meldet, dass er:

  1. einen gültigen Fahrschein mit oder ohne ICE-Berechtigung und/oder Zuschlag besitzt, weil bei Antritt der Reise weder eine Fahrkartenausgabe geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter Automat betriebsbereit war,
  2. einen Fahrschein (auch Verbundfahrschein) aus einem Automaten für die Anfangsstrecke nach § 9 ABest gelöst hat,
  3. auf einem Anschlussbahnhof wegen Verspätung seines Zuges oder eines anderen fahrplanmäßig von der Eisenbahn betriebenen Verkehrsmittels (Omnibus, Schiff) oder wegen kurzer Übergangszeit keinen Fahrschein für die Weiterfahrt hat lösen können,
  4. mit Fahrschein 2. Klasse in die 1. Klasse übergeht,
  5. als Behinderter allein reist, einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" oder "BL" besitzt und bei Antritt der Fahrt die Fahrscheine nur aus einem betriebsbereiten Automaten hätte lösen können,
  6. ohne internationale EC/IC-Zuschlagkarte, die auf deutschen Strecken gültig ist, in einem durchgehenden EC/IC vom Ausland einreist."

Diese Regelungen sind ein großer Erfolg des Fahrgastverbandes PRO BAHN. Denn ursprünglich wollte die Bahn bereits im letzten Jahr Bordpreise abkassieren: 10 Mark von jedem Fahrgast, der einen Zug ohne Fahrkarte besteigt und das unabhängig von seinen Gründen. Natürlich gibt es auch bei den neuen Regelungen Reibungsfälle, bei den der Fahrgast der Kulanz des Zugbegleitpersonals ausgeliefert ist. Glaubt der Schaffner die Geschichte vom kaputten Automaten? Weiß er, wann die Fahrkartenausgaben geöffnet haben? In einem kundenfreundlichen Unternehmen sollte das jedoch kein Problem sein. Der Bordpreis ist zwar in den Handcomputern der Zugbegleiter einprogrammiert, aber eine Eingabe genügt, um den Normalpreis zu verkaufen.

Die Gründe, warum die Bahn den Fahrkartenverkauf in den Zügen reduzieren möchte, sind durchaus verständlich: Immer öfter geschah es in der letzten Zeit, dass Kunden aus reiner Bequemlichkeit ihren Fahrschein erst im Zug kauften, auch wenn eine Möglichkeit zum Vorverkauf bestand. Das Zugpersonal kam teilweise mit dem Ausstellen der Fahrkarten nicht mehr nach. Damit schlüpften andere Fahrgäste durch die Kontrolle, die es genauso auf das Nachlösen angelegt hatten und fuhren gratis. Aus der Sicht von PRO BAHN ist das verstärkte Nachlösen von Fahrkarten im Zug vor allem eine Reaktion auf ein zu kompliziertes Tarif- und lückenhaftes Verkaufssystem. Dort muss angesetzt werden, um das Problem zu bewältigen. Einen ausführlichen Artikel hierzu finden Sie in der PRO BAHN Zeitung Ausgabe 1/2000.

Nachtrag
Auch in folgendem Fall darf kein Bordpreis erhoben werden (lt. Auskunft DB Regionalbahn Rhein-Ruhr):

Ein Fahrgast ist im Besitz eines Zeitfahrausweises (DPT oder Verbund) und meldet sich frühzeitig (möglichst vor Erreichen der Gültigkeitsgrenze des gültigen Zeitfahrausweises) beim Zugbegleitpersonal, um einen Fahrausweis für eine Anschlussstrecke zu kaufen. Das ist keine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung. Der Fahrgast muss nur (ohne Anrechnung der Anfangsstrecke) den normalen Preis für die Anschlussstrecke bezahlen.

PRO BAHN ZEITUNG 2/2001


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