Nach der Bahnreform 1994 ist der Schienenverkehr im gesamten Bundesgebiet in den Fern- und Nahverkehr unterteilt worden. Auftraggeber des Nahverkehrs in Hessen (S-Bahn, RE/RB-Züge) sind nach dem Hessischen ÖPNV Gesetz die Landkreise, Sonderstatusstädte und alle kreisfreien Städte. Diese haben die Verantwortung für diesen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an die drei flächendeckend in Hessen operierenden Verkehrsverbünde delegiert. Dies sind der Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV), der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) lediglich für den südhessischen Landkreis Bergstraße. Ein Großteil des Nahverkehrs, der nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfolgt (Busse, Straßen- und U-Bahnen), wird von den lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNG) verantwortet. Der Fernverkehr erfolgt in eigener Verantwortung der Verkehrsunternehmen (DB AG).